Was kann ich für Sie tun?

Die Anforderungen an mich sind so vielfältig wie meine Mandantschaft selbst.
Für manche bin ich so etwas wie ein Coach im Hintergrund, andere geben mir am liebsten nur alle ihre Unterlagen ab und lassen mich die Dinge regeln.
Was brauchen Sie?
Ich will - vielleicht - mein Leben verändern
Sie wollen Ihre Lebenssituation verändern. So, wie es jetzt ist, passt es nicht mehr. Aber sie wollen das nicht um jeden Preis. Um mit Bedacht vorgehen zu können, möchten sie die Folgen einmal durchspielen, die rechtlichen Folgen, die rechnerischen und die praktischen. Sie möchten wissen, was Sie können und dürfen. Gemeinsam ergründen wir die Interessen, die hinter dem Streit, Konflikt oder Wunsch nach Neuregelung stehen. Vielleicht finden wir im Gespräch sogar Alternativen, an die Sie bisher nicht dachten. Ich respektiere, dass die Beratung absolut vertraulich bleiben muss. Wir werden Wege der Kommunikation finden, die das ermöglichen. Oft ist es mit der ausführlichen Erstberatung bereits getan - und Sie können entscheiden.
Ich will diesen Konflikt selbst lösen
Sie möchten mit Ihrem konkreten Konflikt anders umgehen, um ihn selbst lösen zu können? Wir sichten gemeinsam die Argumente - Ihre eigenen, aber auch die Ihrer Gegenseite. Wir spielen Handlungs- und Regelungsoptionen durch, die verhärtete Fronten aufbrechen können. Sie können mit meinem Fachwissen und meinen praktischen Erfahrungen an den Konfliktpartner herantreten und neue Chancen für die gemeinsame Entwicklung anbieten. So können aus eigener Kraft Lösungen entstehen. Ich coache Sie aus dem Hintergrund, so oft Sie mich brauchen.
Ich hab da bloß mal eine Frage ...
... dann passt für Sie vielleicht mein Angebot der Online-Beratung zum Pauschalpreis. Informieren Sie sich hier.
Jemand soll für mich im Konflikt vermitteln
Manchmal ist es einfacher, eine Verhandlung nicht allein zu führen. Dann ist es gut, einen Vermittler einzuschalten, der auf Ihrer Seite steht. Ich nehme für Sie Kontakt mit der Gegenseite auf und biete Verhandlungen an: telefonisch, per email, per Brief, im direkten Gespräch. Vielleicht haben wir beide auch schon eine konkrete Lösung ausgearbeitet, die wir offerieren wollen.
Die Vermittlung kann zum Beispiel umfassen:
- Erarbeiten Ihres Verhandlungsspielraumes
- Ihren Konfliktpartner mit an den Tisch holen
- Gesprächsführung in der Verhandlung
- Ausarbeiten und Formulieren einer Vereinbarung
Wir wünschen uns einen neutralen Dritten
Sie und Ihr Partner wollen "auf Augenhöhe" miteinander verhandeln. Um eine sachliche Diskussion führen zu können, wünschen Sie sich zusätzlich
- eine neutrale Atmosphäre
- neutrale allgemeine rechtliche Informationen
- Hilfe bei der Themensammlung (Vollständigkeit)
- Gesprächsführung
- klare Ziele der Verhandlung
- ein rechtsverbindliches, sicheres Ergebnis.
Dann ist Mediation für Sie der richtige Weg.
Bitte vertreten Sie mich im Konflikt
Sie haben schon alles versucht. Sie drehen sich im Kreis. Der andere reagiert überhaupt nicht kompromißbereit. Sie möchten mit dem Anderen nicht mehr an einem Tisch sitzen. Die Lebenssituation überfordert Sie derzeit. Sie möchten an Fachleute delegieren. Sie nehmen in Kauf, dass ein Richter entscheidet - anders scheint es ja nicht zu gehen. Wenn das so ist, fühlen Sie sich wahrscheinlich mit der Vertretung durch mich am wohlsten.
Zu meiner Vertretung gehört:
- Schreiben an die Gegenseite
- Schreiben an den Gegenanwalt
- Telefonate oder persönliche Besprechungen mit Gegenseite oder Gegenanwalt
- gerichtliche Anträge und weiterer Schriftverkehr
- Teilnahme mit Ihnen oder für Sie an gerichtlichen Verhandlungen
Ich möchte bloß geschieden werden
Sie leben seit mehr als einem Jahr getrennt. Beide möchten die Scheidung, so streßfrei und preiswert wie möglich. Sie haben keinen Beratungsbedarf, weil es entweder nichts zu verteilen gibt (kein Vermögen, keine Kinder) oder weil Sie sich schon über alles einig sind (einvernehmliche Scheidung). Dann ist vielleicht eine Online-Scheidung für Sie passend, weil sie wenig Aufwand verursacht.
- Scheidungsantrag
- Versorgungsausgleichs-Berechnung
- mündliche Anhörung im Gericht
Ich will eine zweite Meinung hören
Eine Alternative zum Anwaltswechsel ist es, sich eine zweite Meinung einzuholen. Wenn Sie mich damit beauftragen wollen, müssen Sie im Vorfeld den gesamten bisherigen Schriftverkehr zusammenstellen und sollten mir nicht verschweigen, dass bereits ein Kollege für Sie tätig ist. Dafür eignet sich übrigens optimal mein Angebot "Beratung via Internet zum Pauschalpreis".
Was kann ich für Sie tun?

Wenn Sie sich durch die Idee von Mediation am meisten angesprochen fühlten, lesen Sie hier weiter.
Wenn Sie in Richtung Beratung, Vermittlung oder Vertretung tendieren, beginnt alles mit dem selben Einstieg, der sogenannten Erstberatung. Mehr dazu lesen Sie hier.
Wenn Sie nur den Scheidungsantrag über mich einreichen wollen, lesen Sie hier.

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Rufen Sie uns an: 0241 5152657, schreiben Sie: info(at)kanzlei-mainz.de - oder nutzen Sie das Kontaktformular.
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Noch unschlüssig ....
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Mal vorbeikommen ...
Termine mit mir gibt`s nur nach Vereinbarung. Mein Sekretariat ist für Sie Mo-Do 9-17 Uhr und Fr 9-15 Uhr erreichbar.
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Direkte mail an die Rechtsanwältin (Rechtsfragen):
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Diese Seiten wurden von mir zuletzt aktualisiert am 5.5.2012
Wichtige Urteile
Zum Ehegattenunterhalt:
OLG Düsseldorf 07.11.2011 zur Erwerbsobliegenheit bei Grundschulkindern und 12jährigen +++ BGH 13.7.2011: Betreuungsunterhalt lebt wieder auf, wenn nacheheliche Beziehung beendet wird +++BGH 2.3.2011 zur fehlenden Erwerbsminderungsrente +++ BGH 16.2.2011 zu ehebedingten Nachteilen +++ BVerfG 25.1.2011 zur Berechnung bei Ex-Frau und Ehefrau: Dreiteilungsmethode verfassungswidrig +++ BGH 22.11.2010 stärkt Hausfrauen-Ansprüche +++ BGH 20.10.2010 zu ehebedingten Nachteilen +++ BGH 29.9.2010 zur Abänderung / Befristung von Ehegattenunterhalt +++ BGH 15.9.2010 zur Abschaffung des Altersphasenmodells +++ OLG Düsseldorf 7.7.2010 zur Verwirkung wg. Verschweigens von Einkünften +++ OLG Köln 12.1.2010 zur Sättigungsgrenze +++ BGH 18.11.2009 zur Unterhaltsberechnung bei Zweitehe +++
Denkanstoss für Sie:
Es war einmal ein Mann, der kroch auf den Knien um eine Straßenlaterne und suchte im Lichtkreis seinen Schlüssel. „Wo haben Sie ihn denn verloren?“, fragte ein Passant. Der Mann antwortete: „Dort hinten in der dunklen Gasse.“ – „Und warum suchen Sie dann hier?“ – „Weil es hier hell ist“, antwortete der Mann.
Sie haben Streit mit jemandem. Und Sie suchen eine Entscheidung in einer Auseinandersetzung mit allen bekannten Mitteln, vielleicht in einem Gerichtsverfahren – wie der Mann seine Schlüssel im hellen Lichtkegel sucht. Lassen Sie sich helfen, die Lösung im Dunkeln zu finden: mit Mediation.
Besprechungsbedarf? Erstberatungstermin? Online-Beratung?
Wenn Sie auf meiner Homepage etwas gesucht haben, benötigen Sie vielleicht noch meine Hilfe. Was kann ich für Sie tun? Informieren Sie sich über unser Erstberatungs-Konzept und die Möglichkeit der Online-Beratung zum Pauschalpreis.
Bei Fragen oder Terminwünschen erreichen Sie das Sekretariat der Kanzlei Montags bis Donnerstags von 9-17 Uhr und Freitags von 9-15 Uhr unter Telefon: +49 241 5152657 sowie unter sekretariat(at)mainz-kwasniok.de.
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Neu auf dieser Website:
22.3.2012: EGMR weist Anfechtungsklagen leiblicher Väter ab
5.1.2012: Änderungen für Familien
31.12.2011: Düsseldorfer Tabelle 2012
11.11.2011: Kuckuckskind
16.10.2011: Nachscheidungsunterhalt
13.10.2011: Abänderung alter Eheverträge
12.10.2011: Ansprüche nach Scheitern einer nichtehelichen Beziehung
27.9.2011: EGMR stärkt erneut leibliche Väter
12.9.2011: Rolle des RA im Umgangsverfahren
9.9.2011: Urteile zum Elternunterhalt
8.9.2011: Unternehmer-Ehe (Handelsblatt-Interview)
7.9.2011: Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich
1.9.2011: Wechselmodell und Schülerfahrtkosten
1.9.2011: VBL geht in Beschwerde gegen schuldrechtlichen Ausgleich
27.7.2011: WebAkte - verschlüsselt kommunizieren
25.7.2011: BFH erkennt Prozeßkosten als absetzbar an
17.6.2011: Neue Liebe als Verwirkungsgrund
24.5.2011: Hartz IV und Umgang
12.5.2011: Wechselmodell-Entscheidung OLG Düsseldorf v. 14.3.2011
11.5.2011: Das familiengerichtliche Verfahren (FamFG)
27.3.2011: Betreuerkosten im Elternunterhalt
22.3.2011: FAQ zum Versorgungsausgleich
16.3.2011: Zugewinn und Selbständigkeit
14.2.2011: BVerfG zur Dreiteilungsmethode
26.1.2011: Ehetypen und Ehevertragstypen
26.1.2011: Hilfe, mein Kind wird im familiengerichtlichen Verfahren angehört!
24.1.2011: Konfliktlösungsstrategien, Das Eisberg-Modell in der Kommunikation
23.1.2011: Erbrecht vollständig neu bearbeitet
11.1.2011: Elternunterhalt: Verwirkung, Schonvermögen
10.1.2011: Kostenfreie Informationsgespräche über Mediation nach § 135 FamFG
8.1.2011: Elterngeld - Änderungen zum Januar 2011
6.1.2011: Auslandaufenthalt und Kindesunterhalt, Hausrat
2.1.2011: Hier geht`s zur Familienrecht-Suchmaschine...
31.12.2010: Alleinerziehend,Selbstbehalte der DT 2011 nur vorläufig
30.12.2010: Residenzmodell, Wechselmodell, Nestmodell, Elternvereinbarungen
29.12.2010: Hauskredit
8.11.2010 bis 28.12.2010: die komplette Homepage neu gestaltet, ab jetzt alles täglich frisch
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