FAQ zum VA (Versorgungsausgleich)

Sie verstehen Ihre Auskunft zum Versorgungsausgleich im Scheidungsverfahren nicht?
Das ist ganz normal.
Vielleicht kann ich ein bisschen helfen:
Wie läuft das VA-Verfahren bei Scheidung ab?
Dazu habe ich eine eigene Unterseite.
Was kann ich für den Versorgungsausgleich bei Scheidung vorbereiten?
Versicherte, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, erhalten jährlich eine schriftliche Renteninformation. Nach Vollendung des 55. Lebensjahres wird diese alle drei Jahre durch eine Rentenauskunft ersetzt. Jederzeit hat man das Recht, von seiner gesetzlichen Rentenversicherung (BfA oder LVA) den Stand seiner Anwartschaften zu erfahren (§ 109 Abs. 5 SGB VI). Denselben Auskunftsanspruch gibt es gegenüber berufsständischen Versicherungen (z.B. ärztliche Versorgungswerke). Besteht eine betriebliche Altersvorsorge, so besteht ein Auskunftsanspruch gegen den Arbeitgeber aufgrund des Arbeitsvertrages.
Plant man eine Scheidung, kann sie aber noch nicht einreichen, weil das Trennungsjahr noch nicht abgelaufen ist, so kann man das spätere Verfahren beschleunigen, indem man einen „Kontenklärungsantrag“ stellt. Eine Kontenklärung ist aber dann überflüssig, wenn man schon einmal eine Rentenberechnung bekommen hat und das Arbeitsverhältnis seitdem unverändert fortbesteht.
Im Scheidungsverfahren geht das Versorgungsausgleichsverfahren dann schneller, weil ja – zumindest auf einer Seite - bereits alles geklärt ist.
Was sind Entgeltpunkte?
Es gibt einen Durchschnittsverdienst. Der liegt pro Jahr bei:
2009 30.506 €
2010 32.003 € (vorläufig)
2011 30.268 € (vorläufig)
Wer ganz genau diesen verdient, bekommt für das entsprechende Kalenderjahr, in dem er Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt hat, 1,0 Entgeltpunkte (EP). Natürlich verdient man in der Regel mehr oder weniger als diesen Durchschnittsbetrag, also bekommt man mehr oder weniger als 1,0 EP.
Am Ende des Erwerbslebens werden die Entgeltpunkte addiert und mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert. Die Rentenauskunft sagt also nur aus, was die EP heute wert sind, nicht welche Rente Ihnen damit später ausgezahlt wird. Der Rentenwert beträgt derzeit 27,20 € West; 24,13 € Ost. 40 West-EP ergibt also derzeit eine Altersrente von 1.088 €.
Wie werden Entgeltpunkte zurückgerechnet?
Bei der Einzahlung von Beiträgen, Deckungskapitalen – also auch bei der externen Teilung nach § 14 VersAusglG - werden die EP mit dem Faktor 0,0001627360 (derzeit!) in Euro umgerechnet. 1.000 € sind also 0,1627 EP – das wiederum in Rente betrachtet (Rentenwert West 27,20 €, s.o.) ergibt eine lebenslängliche monatliche Rente von 4,43 €.
Was wird beim Versorgungsausgleich übertragen?
Beim VA werden Entgeltpunkte übertragen, nicht Euro. Wieviel Rente die bei Ihrem Renteneintritt wert sind, weiß heute niemand.
Wann muss auf Verlangen extern geteilt werden?
Der Grenzwert für das Verlangen nach externer Teilung (§ 14 II VersAusglG) beträgt bezüglich des Ausgleichswertes:
- bei einem Rentenbetrag mtl. 51,10 € (2% von 2.555)
- bei einem Kapitalwert 6.132 € (240% von 2.555)
Wann wird wegen Geringfügigkeit nicht geteilt?
Die Bagatellgrenze (§ 18 VersAusglG) liegt bei der Hälfte:
- bei einer Rente mtl. 25,55 € (1% von 2.555)
- bei einem Kapitalwert 3.066 € (120% von 2.555).
In EP ausgedrückt: 1,0385 EP
Was kann ich selbst prüfen?
Prüfen Sie beide Versicherungsverläufe, von sich selbst und dem Ehegatten. Haben Sie den Eindruck, es fehlt eine Anwartschaft?
Sich selbst betreffend: Nehmen Sie Kontakt mit der örtlichen Rentenstelle auf, notfalls mit einem (kostenpflichtigen) Rentenberater.
Den Ehegatten betreffend: Rügen Sie die Vollständigkeit und machen Angaben dazu, welcher Tätigkeit der Ehegatte in der Lückenzeit nachgegangen ist.
Welche Auswirkungen hat die Durchführung des VA?

Wenn Sie noch nicht Rentner sind:
- Jede Versorgung wird im Prinzip halbiert (Ehezeitanteil) und intern oder extern geteilt. Davon merken Sie erst etwas, wenn Sie in Rente gehen. Die Kürzung greift sofort, auch wenn der Andere seine erhöhte Rente noch nicht bezieht.
Wenn Sie schon Rentner sind:
- Dann wird nach Rechtskraft der Scheidung sofort gekürzt (Ausnahme: es laufen Unterhaltszahlungen). Die Kürzung greift sofort, selbst wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte noch keine Rente aus dem erworbenen Anrecht bezieht.
Tipp:
Wenn ein großer Altersunterschied besteht und wenn einer schon Rente bezieht (oder bald nach Scheidung beziehen wird), sollten Sie sich unbedingt beraten lassen, ob der gesetzliche VA von Ihnen wirklich gewünscht wird!
Ist das Rentnerprivileg abgeschafft?
Das Rentnerprivileg gab es bis September 2009. Wer bis dahin als Geschiedener Rentner oder Pensionär wurde und eine VA-gekürzte Rente / Pension bekommen sollte, konnte einen Antrag auf Aussetzung der Kürzung stellen, so lange der Ehegatte noch keine Rente bezog. Das ist unverrückbar abgeschafft! Klitzekleines Schlupfloch: Zahlt der Rentner Unterhalt, kann er beim Familiengericht beantragen, die Rentenkürzung so zu reduzieren, dass er den Unterhalt zahlen kann.
Kann man die VA-Entscheidung später abändern?
In bestimmten Fällen ist eine teilweise oder vollständige Aussetzung der Kürzung der Rente möglich. Eine solche Anpassung muss man gerichtlich beantragen.
Noch mehr wissen über Scheidung und Rente?
Auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung finden Sie sehr ausführliche Informationen.
Wenn Sie auf meiner Homepage etwas gesucht haben, stellt sich vielleicht nun die Frage: Was kann ich für Sie tun?

Noch mehr wissen? Persönliche Beratung?
Informieren Sie sich über unser Erstberatungs-Konzept und die Online-Beratung zum Pauschalpreis. Rufen Sie uns an: 0241 5152657, schreiben Sie: info(at)kanzlei-mainz.de - oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Hier zu Recht finden:
Noch unschlüssig ....
Informieren Sie sich hier:
Mal vorbeikommen ...
Termine mit mir gibt`s nur nach Vereinbarung. Mein Sekretariat ist für Sie Mo-Do 9-17 Uhr und Fr 9-15 Uhr erreichbar.
Tel. 0241 5152657
Mich finden...
Lieber e-mailen...
Anfragen an das Sekretariat (Terminwünsche etc.):
sekretariat(at)mainz-kwasniok.de
Direkte mail an die Rechtsanwältin (Rechtsfragen):
Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.
... oder Online-Beratung
Fragebogen anfordern...
können Sie hier.
Gibt`s was Neues ?

Diese Seiten wurden von mir zuletzt aktualisiert am 5.5.2012
Wichtige Urteile
Zum Ehegattenunterhalt:
OLG Düsseldorf 07.11.2011 zur Erwerbsobliegenheit bei Grundschulkindern und 12jährigen +++ BGH 13.7.2011: Betreuungsunterhalt lebt wieder auf, wenn nacheheliche Beziehung beendet wird +++BGH 2.3.2011 zur fehlenden Erwerbsminderungsrente +++ BGH 16.2.2011 zu ehebedingten Nachteilen +++ BVerfG 25.1.2011 zur Berechnung bei Ex-Frau und Ehefrau: Dreiteilungsmethode verfassungswidrig +++ BGH 22.11.2010 stärkt Hausfrauen-Ansprüche +++ BGH 20.10.2010 zu ehebedingten Nachteilen +++ BGH 29.9.2010 zur Abänderung / Befristung von Ehegattenunterhalt +++ BGH 15.9.2010 zur Abschaffung des Altersphasenmodells +++ OLG Düsseldorf 7.7.2010 zur Verwirkung wg. Verschweigens von Einkünften +++ OLG Köln 12.1.2010 zur Sättigungsgrenze +++ BGH 18.11.2009 zur Unterhaltsberechnung bei Zweitehe +++
Denkanstoss für Sie:
Es war einmal ein Mann, der kroch auf den Knien um eine Straßenlaterne und suchte im Lichtkreis seinen Schlüssel. „Wo haben Sie ihn denn verloren?“, fragte ein Passant. Der Mann antwortete: „Dort hinten in der dunklen Gasse.“ – „Und warum suchen Sie dann hier?“ – „Weil es hier hell ist“, antwortete der Mann.
Sie haben Streit mit jemandem. Und Sie suchen eine Entscheidung in einer Auseinandersetzung mit allen bekannten Mitteln, vielleicht in einem Gerichtsverfahren – wie der Mann seine Schlüssel im hellen Lichtkegel sucht. Lassen Sie sich helfen, die Lösung im Dunkeln zu finden: mit Mediation.
Besprechungsbedarf? Erstberatungstermin? Online-Beratung?
Wenn Sie auf meiner Homepage etwas gesucht haben, benötigen Sie vielleicht noch meine Hilfe. Was kann ich für Sie tun? Informieren Sie sich über unser Erstberatungs-Konzept und die Möglichkeit der Online-Beratung zum Pauschalpreis.
Bei Fragen oder Terminwünschen erreichen Sie das Sekretariat der Kanzlei Montags bis Donnerstags von 9-17 Uhr und Freitags von 9-15 Uhr unter Telefon: +49 241 5152657 sowie unter sekretariat(at)mainz-kwasniok.de.
Sie haben genug Informationen gelesen und wollen jetzt Ihren Fragebogen für die Erstberatung anfordern? HIER
Zufrieden? Weitersagen!
Wie schön, dass Sie hier sind. Sagen Sie es weiter, wenn Ihnen die Informationen geholfen haben! Sie finden dazu im Fuß der Seite eine per email zu bedienende Funktion "Diese Seite weiterempfehlen" und den facebook-button "gefällt mir". Oder Sie schreiben mir ins Gästebuch.
Neu auf dieser Website:
22.3.2012: EGMR weist Anfechtungsklagen leiblicher Väter ab
5.1.2012: Änderungen für Familien
31.12.2011: Düsseldorfer Tabelle 2012
11.11.2011: Kuckuckskind
16.10.2011: Nachscheidungsunterhalt
13.10.2011: Abänderung alter Eheverträge
12.10.2011: Ansprüche nach Scheitern einer nichtehelichen Beziehung
27.9.2011: EGMR stärkt erneut leibliche Väter
12.9.2011: Rolle des RA im Umgangsverfahren
9.9.2011: Urteile zum Elternunterhalt
8.9.2011: Unternehmer-Ehe (Handelsblatt-Interview)
7.9.2011: Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich
1.9.2011: Wechselmodell und Schülerfahrtkosten
1.9.2011: VBL geht in Beschwerde gegen schuldrechtlichen Ausgleich
27.7.2011: WebAkte - verschlüsselt kommunizieren
25.7.2011: BFH erkennt Prozeßkosten als absetzbar an
17.6.2011: Neue Liebe als Verwirkungsgrund
24.5.2011: Hartz IV und Umgang
12.5.2011: Wechselmodell-Entscheidung OLG Düsseldorf v. 14.3.2011
11.5.2011: Das familiengerichtliche Verfahren (FamFG)
27.3.2011: Betreuerkosten im Elternunterhalt
22.3.2011: FAQ zum Versorgungsausgleich
16.3.2011: Zugewinn und Selbständigkeit
14.2.2011: BVerfG zur Dreiteilungsmethode
26.1.2011: Ehetypen und Ehevertragstypen
26.1.2011: Hilfe, mein Kind wird im familiengerichtlichen Verfahren angehört!
24.1.2011: Konfliktlösungsstrategien, Das Eisberg-Modell in der Kommunikation
23.1.2011: Erbrecht vollständig neu bearbeitet
11.1.2011: Elternunterhalt: Verwirkung, Schonvermögen
10.1.2011: Kostenfreie Informationsgespräche über Mediation nach § 135 FamFG
8.1.2011: Elterngeld - Änderungen zum Januar 2011
6.1.2011: Auslandaufenthalt und Kindesunterhalt, Hausrat
2.1.2011: Hier geht`s zur Familienrecht-Suchmaschine...
31.12.2010: Alleinerziehend,Selbstbehalte der DT 2011 nur vorläufig
30.12.2010: Residenzmodell, Wechselmodell, Nestmodell, Elternvereinbarungen
29.12.2010: Hauskredit
8.11.2010 bis 28.12.2010: die komplette Homepage neu gestaltet, ab jetzt alles täglich frisch
Sie haben genug Informationen gelesen und wollen jetzt Ihren Fragebogen anfordern? HIER

Bildarchiv
