Unterhalt für ledige Mütter ...oder Väter

Lesen Sie bitte auch die Seite "Allgemeines zum Unterhalt".

Übrigens: dies alles gilt umgekehrt auch für den unverheirateten Vater, der das Kind betreut.

Wie lange besteht der Unterhalts-Anspruch?

Sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt hat die unverheiratete, ledige, nichteheliche Mutter gegen den Kindsvater einen Unterhaltsanspruch (Leistungsfähigkeit und Bedürftigkeit vorausgesetzt). Außerdem besteht ein Anspruch auf Ersatz der Kosten von Schwangerschaft und Entbindung.

 

Kann die Mutter danach (auch) wegen dieses Kindes nicht durch Erwerbstätigkeit für ihren Unterhalt sorgen, ist der Vater zunächst jedenfalls drei Jahre lang zu Unterhalt verpflichtet.

In den ersten drei Jahren nach der Geburt des Kindes kann der betreuende Elternteil sich vollständig der Betreuung des Kindes widmen, in diesem Zeitraum besteht keine Erwerbsobliegenheit. Auch nach dem 3. Geburtstag soll die unverheiratete Mutter durch die Unterhaltsreform 2008 jetzt nicht mehr in jedem Fall gezwungen sein, für sich selbst zu sorgen.

 

Seit 2008 haben nichteheliche Mütter auch die Möglichkeit, für einen längeren Zeitraum Unterhalt zu erhalten, soweit die Kinderbetreuung sie an Berufstätigkeit hindert. Je mehr das unverheiratete Paar wie Eheleute Verantwortung füreinander übernommen hat, desto ähnlicher wird der Anspruch dem aus der Ehe.

Nach dem dritten Lebensjahr ist nicht zwingend Schluss!

Mit dem dritten Lebensjahr eines Kindes endet der Unterhaltsanspruch der unverheirateten Mutter in der Regel. Jede Regel kennt aber Ausnahmen, so z.B. die der Mutter, die für die Geburt des Kindes ihr Studium unterbrochen hatte. Als das Kind knapp fünf Jahre alt war, studierte sie wieder, das Kind wird von Montag bis Freitag von 08.30 Uhr bis 16.00 Uhr in einer Kindertagesstätte versorgt. Am Wochenende ging sie zusätzlich jobben. Das OLG Nürnberg sprach ihr am 13.08.09 (10 UF 360/09) weiter Unterhalt nach § 1615 l BGB zu.

Zur Begründung der Verlängerung der 3-Jahresfrist des § 1615 II 3 BGB führt das OLG aus:

Die Klägerin ist bereits durch ihr Studium weitgehend ausgelastet. Die Betreuung des jetzt 4 Jahre und 8 Monate alten Sohnes nimmt sie darüber hinaus, trotz ganztägiger Fremdbetreuung des Kindes in einer Kindertagesstätte, im beachtlichen Maße in Anspruch. Die Betreuung erschöpft sich bei Weitem nicht darin, das Kind zur Kindertagesstätte zu bringen und von dort wieder abzuholen. Vielmehr hat die Klägerin in Anbetracht des Alters des Kindes zu Hause für eine engmaschige Beaufsichtigung zu sorgen und ist allein dadurch zeitlich bis zum Schlafengehen des Kindes um 20.00 Uhr gebunden.

Dem Einwand des Beklagten, er werde dadurch an Stelle der Eltern der Klägerin zu "Ausbildungsunterhalt" herangezogen, begegnet das OLG mit dem Hinweis auf den Vorrang in § 1615 I Abs. 3 S. 2 BGB sowie die Ausgestaltung des § 1615 I Abs. 2 S. 2 BGB und die daraus herzuleitende Einschränkung des Kausalitätserfordernisses.

Bei der Unterhaltshöhe setzte das OLG nicht den „Studentenbedarf“ von damals 640 € an, sondern mit 770 € den Mindestbedarf einer unverheirateten Mutter, im Hinblick darauf, dass der Bedarf einer Studentin mit Kleinkind den kinderloser Kommilitonen übersteige.

Wie viel Unterhalt bekommt die unverheiratete Mutter?

In der Höhe richtet sich der Anspruch nach dem Erwerbseinkommen, das die Frau ohne die Kinderbetreuung hätte, also, welche Einkommensverluste die Mutter wegen der Kinderbetreuung hat, ausserdem gehören die Kosten der Krankenversicherung dazu.

In Fällen, in denen die Frau auch vor der Geburt nicht erwerbstätig war, setzen die Leitlinien der Düsseldorfer Tabelle Mindestbeträge fest.

 

Begrenzt wird der Betrag nach oben durch das, was sie maximal als Verheiratete bekäme, denn eine Frau ohne Ehe darf nach dem Grundgesetz nicht besser dastehen als mit Ehe.

 

Beispiele:

Der Vater ist Arzt, die Mutter Krankenschwester. Wahrscheinlich muss er ihr ihr Krankenschwesterngehalt als Unterhalt zahlen. Umgekehrt: Er ist Krankenpfleger, Sie hat bis zur Geburt als Ärztin gearbeitet. Er kann ihr das Gehalt nicht voll ersetzen und wird all das abgeben müssen, was bis zu seinem Selbstbehalt verfügbar ist.

Wenn die Mutter Kinder von verschiedenen Vätern hat?

Hat die Mutter mehrere Kinder von mehreren Vätern und damit mehrere Unterhaltsschuldner, wird eine Einzelfallquote gebildet.

Wenn Mutter und Vater unverheiratet zusammenleben?

Der Anspruch der unverheirateten Mutter gegen den Vater ihres Kindes ist rechnerisch hochinteressant, wenn die beiden glücklich als sogenannte Zweitfamilie zusammenleben, weil der Anspruch der ledigen Mutter möglicherweise dem einer früheren Ehefrau im Rang vorgeht.

Vor 2008 gingen solche ledigen Mütter leer aus und mussten von Sozialhilfe oder eigenen Anstrengungen leben, weil der Vater des Kindes vorrangig eine frühere Ehefrau mit Unterhalt zu versorgen hatte. Das wurde geändert: Betreut diese frühere Ehefrau selbst keine kleinen Kinder mehr und war die Ehe nicht von langer Dauer, geht die unverheiratete Mutter jetzt im Rang vor der früheren Ehefrau und die Ehefrau geht leer aus.

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Diese Seiten wurden von mir zuletzt aktualisiert am 5.5.2012

 

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