Steuern nach Trennung

Steuerklasse I ist schlecht, III ist gut – so viel wissen die meisten Arbeitnehmer. III geht aber nur, wenn man einen Ehepartner hat, der V nimmt – was für den wiederum nicht so schön ist wie IV. So lange alles in den gemeinsamen Haushaltstopf fliesst: egal. Trennen sich die Ehegatten aber, liegt es für denjenigen mit Steuerklasse V nahe, seine Lohnsteuerkarte sofort ändern zu lassen. Ausserdem kann plötzlich die „getrennte Veranlagung“ statt der „Zusammenveranlagung“ attraktiv sein.
Wann ist Zusammenveranlagung besser?
So lange zwischen den Ehegatten eine Unterhaltsbeziehung besteht, gibt es immer noch einen "gemeinsamen Haushaltstopf", jedenfalls virtuell für die Berechnung. Einzelheiten dazu finden Sie hier. So lange also macht der Blicks aufs Ganze noch Sinn: Wie haben beide Ehegatten insgesamt, zusammengerechnet, möglichst viel netto? Das spricht in der Regel für Zusammenveranlagung, heisst Steuerklassen III/V oder IV/IV.
Wie lange geht Zusammenveranlagung?
Nach § 26 EStG geht Zusammenveranlagung in jedem Kalenderjahr, in dem die Ehegatten zusammengelebt haben.
Beispiel: Trennung 7.1.2011 => 2011 ist letztes Jahr der Zusammenveranlagung, ab 2012 muss getrennt veranlagt werden. Trennung 22.11.2011: da gilt dasselbe! Trennung 5.1.2012: Jetzt ist ein ganzes Jahr, nämlich 2012, steuergünstiger! Daraus folgt: Bei Trennungen um den Jahreswechsel unbedingt beraten lassen!
Tipp: Nicht ausgerechnet vor Weihnachten trennen!
Die Formulierung in der Überschrift betrachten Sie bitte mit einem Augenzwinkern. Aber: Wenn Sie noch bis nach Neujahr offiziell zusammen leben, wird der "Steuerschaden" um ein Jahr verschoben.
Muss ich der Zusammenveranlagung zustimmen?
In der Regel: Ja, weil es ja für beide Parteien günstiger ist. Sie dürfen Ihre Zustimmung allerdings in bestimmten Fällen davon abhängig machen, dass Ihnen keine Kosten (Steuernachzahlung) entstehen.
Wie teilen wir die Steuernachzahlung / Steuererstattung auf?
Das wiederum ist so kompliziert, wie es sich anhört: Im Verhältnis der auf jeden Ehegatten entfallenen Steuern bei getrennter Veranlagung. Pragmatisches halbe/halbe geht eigentlich nur, wenn die Zugewinngemeinschaft noch läuft oder die Steuerfrage über den Unterhalt ausgeglichen wird. Meistens benötigen Sie hier die Hilfe von einem Steuerberater und einem Fachanwalt für Familienrecht.
Was ist Realsplitting bei getrennter Veranlagung?
Ab dem Kalenderjahr, in dem keine Zusammenveranlagung mehr akzeptiert wird, werden die Ehegatten getrennt steuerlich veranlagt. Wird dann Ehegattenunterhalt gezahlt, kann dieser (bis zu 13.805 €) beim Unterhaltspflichtigen nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG von der Steuer abgesetzt werden. Im Gegenzug muss der Unterhaltsberechtigte diese Einkünfte nach § 22 Nr. 1a EStG versteuern. Das lohnt sich umso mehr, je unterschiedlicher die Grenzsteuersätze der Ehegatten sind. Es erhöht auch die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen, so dass der Realsplittingvorteil abzüglich Realsplittingnachteil den Unterhalt erhöht. Das Formular dazu beim Finanzamt heisst "Anlage U". Nicht verstanden? Dazu bin ich ja da!
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Diese Seiten wurden von mir zuletzt aktualisiert am 5.5.2012
Wichtige Urteile
Zum Ehegattenunterhalt:
OLG Düsseldorf 07.11.2011 zur Erwerbsobliegenheit bei Grundschulkindern und 12jährigen +++ BGH 13.7.2011: Betreuungsunterhalt lebt wieder auf, wenn nacheheliche Beziehung beendet wird +++BGH 2.3.2011 zur fehlenden Erwerbsminderungsrente +++ BGH 16.2.2011 zu ehebedingten Nachteilen +++ BVerfG 25.1.2011 zur Berechnung bei Ex-Frau und Ehefrau: Dreiteilungsmethode verfassungswidrig +++ BGH 22.11.2010 stärkt Hausfrauen-Ansprüche +++ BGH 20.10.2010 zu ehebedingten Nachteilen +++ BGH 29.9.2010 zur Abänderung / Befristung von Ehegattenunterhalt +++ BGH 15.9.2010 zur Abschaffung des Altersphasenmodells +++ OLG Düsseldorf 7.7.2010 zur Verwirkung wg. Verschweigens von Einkünften +++ OLG Köln 12.1.2010 zur Sättigungsgrenze +++ BGH 18.11.2009 zur Unterhaltsberechnung bei Zweitehe +++
Denkanstoss für Sie:
Es war einmal ein Mann, der kroch auf den Knien um eine Straßenlaterne und suchte im Lichtkreis seinen Schlüssel. „Wo haben Sie ihn denn verloren?“, fragte ein Passant. Der Mann antwortete: „Dort hinten in der dunklen Gasse.“ – „Und warum suchen Sie dann hier?“ – „Weil es hier hell ist“, antwortete der Mann.
Sie haben Streit mit jemandem. Und Sie suchen eine Entscheidung in einer Auseinandersetzung mit allen bekannten Mitteln, vielleicht in einem Gerichtsverfahren – wie der Mann seine Schlüssel im hellen Lichtkegel sucht. Lassen Sie sich helfen, die Lösung im Dunkeln zu finden: mit Mediation.
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Neu auf dieser Website:
22.3.2012: EGMR weist Anfechtungsklagen leiblicher Väter ab
5.1.2012: Änderungen für Familien
31.12.2011: Düsseldorfer Tabelle 2012
11.11.2011: Kuckuckskind
16.10.2011: Nachscheidungsunterhalt
13.10.2011: Abänderung alter Eheverträge
12.10.2011: Ansprüche nach Scheitern einer nichtehelichen Beziehung
27.9.2011: EGMR stärkt erneut leibliche Väter
12.9.2011: Rolle des RA im Umgangsverfahren
9.9.2011: Urteile zum Elternunterhalt
8.9.2011: Unternehmer-Ehe (Handelsblatt-Interview)
7.9.2011: Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich
1.9.2011: Wechselmodell und Schülerfahrtkosten
1.9.2011: VBL geht in Beschwerde gegen schuldrechtlichen Ausgleich
27.7.2011: WebAkte - verschlüsselt kommunizieren
25.7.2011: BFH erkennt Prozeßkosten als absetzbar an
17.6.2011: Neue Liebe als Verwirkungsgrund
24.5.2011: Hartz IV und Umgang
12.5.2011: Wechselmodell-Entscheidung OLG Düsseldorf v. 14.3.2011
11.5.2011: Das familiengerichtliche Verfahren (FamFG)
27.3.2011: Betreuerkosten im Elternunterhalt
22.3.2011: FAQ zum Versorgungsausgleich
16.3.2011: Zugewinn und Selbständigkeit
14.2.2011: BVerfG zur Dreiteilungsmethode
26.1.2011: Ehetypen und Ehevertragstypen
26.1.2011: Hilfe, mein Kind wird im familiengerichtlichen Verfahren angehört!
24.1.2011: Konfliktlösungsstrategien, Das Eisberg-Modell in der Kommunikation
23.1.2011: Erbrecht vollständig neu bearbeitet
11.1.2011: Elternunterhalt: Verwirkung, Schonvermögen
10.1.2011: Kostenfreie Informationsgespräche über Mediation nach § 135 FamFG
8.1.2011: Elterngeld - Änderungen zum Januar 2011
6.1.2011: Auslandaufenthalt und Kindesunterhalt, Hausrat
2.1.2011: Hier geht`s zur Familienrecht-Suchmaschine...
31.12.2010: Alleinerziehend,Selbstbehalte der DT 2011 nur vorläufig
30.12.2010: Residenzmodell, Wechselmodell, Nestmodell, Elternvereinbarungen
29.12.2010: Hauskredit
8.11.2010 bis 28.12.2010: die komplette Homepage neu gestaltet, ab jetzt alles täglich frisch
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