Online-Scheidung - Kostenvoranschlag gratis

Im Internet wird viel versprochen. Zum Beispiel: "Scheidung ohne Anwaltsbesuch", "Scheidung light", "Scheidung von zuhause aus", "Scheidungskosten senken".
Scheidungsanwälte unterscheiden sich durch ihre Leistung - nicht durch den Preis!
Den Eindruck, der durch solche Werbung entsteht, muss ich ein bißchen geraderücken: Eine Online-Scheidung geht so gut wie ein Online-Zahnarztbesuch. Man wird nicht geschieden, ohne persönlich beim Familiengericht angehört zu werden. Das Gericht kommuniziert nicht per mail. Lediglich kann der Kontakt zwischen Anwalt und Mandant per Internet (email oder WebAkte) stattfinden und damit unkompliziert und schnell werden. Die Nachteile, wenn das nur über Standard-Formulare abgewickelt wird, liegen auf der Hand: ohne persönlichen Kontakt zum Anwalt wird man seine Fragen rund um das Scheidungsverfahren nicht los. Als Vorteil ist die Rede davon, daß man Kosten sparen könne. Leider sind solche Versprechen nicht wahr: Die Kosten für das Scheidungsverfahren sind gesetzliche, nach einer Gebührentabelle und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG. Anwälten ist Preisdumping verboten: sie dürfen die gesetzliche Gebühr für gerichtliche Verfahren nicht unterschreiten.
Eine Scheidung kostet also bei allen Gerichten und bei allen Anwälten (mindestens) dasselbe, egal, ob sie "einvernehmlich" ist. Höhere Kosten kommen sowieso erst dazu, wenn man sich über Geld oder Kinder streiten will. Hiesige Gerichte setzen auch nicht die gesetzlich vorgegebenen Streitwerte herab, wenn die Scheidung "einvernehmlich" ist.
Rechtsanwälte unterscheiden sich also nur durch ihre Leistung, nicht durch ihren Preis. Mit einer Online-Scheidung bei einem Anwalt, der nicht an Ihrem Wohnort oder Gerichtsort sitzt, haben Sie also keine Kostenvorteile. Bedenken Sie das bei der Wahl der Kanzlei, die Ihre Scheidung durchführen soll.
Muss ich persönlich in die Kanzlei kommen?
Wenn Sie darauf verzichten möchten, mich aufzusuchen, können Sie auch mit mir ausschließlich per e-Mail oder WebAkte korrespondieren und eine sogenannte Online-Scheidung bekommen. Sie können aber jederzeit einen persönlichen Besprechungstermin vereinbaren. Geht es Ihnen dabei nur um den Ablauf des Scheidungsverfahrens, entstehen dadurch nicht einmal zusätzliche Kosten.
In einem laufenden Mandat lässt sich
sehr viel per email klären. Manches erfordert ein Telefonat, manches auch ein persönliches Treffen - je nach Thema.
Für Online-Scheidungen kann die WebAkte ein zusätzliches Plus sein.
Ganz besonderen Sinn macht die sichere Kommunikation mit einem Anwalt. Einerseits ist der Schriftverkehr sehr vertraulich - andererseits möchte man den Komfort moderner Kommunikation nicht mehr missen.
WebAkte verbindet Sicherheit und Komfort auf einzigartige Art und Weise. Über 70.000 Mandanten genießen schon diesen hervorragenden Service.
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Ihre Vorteile einer Scheidung bei mir, ob "online" oder persönlich:
- Zum garantiert niedrigsten Preis
- Kostenvoranschlag sofort und gratis
- in ganz Deutschland ohne Mehrkosten, keine Sonderkosten
- Persönliche Rund-um-Betreuung
- Entwürfe vorab als word-doc, sämtlicher sonstiger Schriftverkehr als pdf per
mail
- 100% Vertraulichkeit für alle Ihre Angaben
- Verschlüsselung bei Nutzung der WebAkte zugesichert
- Besprechungstermine möglich, aber bei einvernehmlicher Scheidung nicht nötig
- auch ohne Zustimmung Ihres Ehegatten möglich
- mit der Kompetenz der Spezialisierung beraten
- auch mit Verfahrenskostenhilfeantrag möglich
Scheidung in acht Schritten

1. Sie teilen mir mit, was Sie und Ihr Ehegatte in den letzten drei Monaten verdient haben. Ich berechne Ihnen die gesetzlichen Gebühren nach RVG, die Sie die Scheidung kosten wird.
2. Sie füllen meinen Fragebogen aus (wird per e-mail zugeschickt).
3. Sie schicken mir Ihre Original-Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder, den ausgefüllten Antrag für Ihren Rentenkontenklärung und evtl. notariellen Ehevertrag per Post oder scannen ihn ein. Kommt VKH in Frage, schicken Sie auch den ausgefüllten VKH-Antrag mit Belegen.
4. Sie erhalten per e-mail oder über Ihre persönliche WebAkte den Scheidungsantrag als Entwurf und geben Ihr OK dazu.
5. Vom Gericht erhalten Sie eine Rechnung über den Gerichtskostenvorschuss und überweisen dorthin.
6. Mir überweisen Sie meine Gebühren in bis zu drei Monatsraten, zinsfrei.
7. Findet Ihr Scheidungstermin im LG-Bezirk Aachen statt, begleite ich persönlich Sie ohne Mehrkosten, anderenfalls kommt ein örtlicher Kollege für mich, für Sie ohne Mehrkosten.
8. Ich kümmere mich um den Rechtskraftvermerk für Ihren Scheidungsbeschluss.
PS.: Haben Sie Fragen zu Scheidungsfolgesachen (Geld / Kinder), rechne ich den Beratungsaufwand nach Zeit ab statt nach Streitwert, s.u.
Wenn Sie sich auch bei einer Online-Scheidung gut beraten fühlen wollen, lesen Sie bitte meine detaillierten Erläuterungen zum Ablauf eines Scheidungsverfahrens.
Wenn Sie sich selbst über mögliche Kosten informieren wollen, gehen Sie auf den Scheidungskostenrechner, den wir Ihnen ohne Download kostenfrei zur Verfügung stellen.
Wenn ich später doch mehr Beratung brauche?
Wenn Sie im Laufe Ihres Scheidungsverfahrens persönliche Beratung wünschen: Die persönliche Beratung findet in Aachen, nämlich hier statt. Geht es nur um das Scheidungsverfahren (keine Folgesachen), entstehen durch einen persönlichen Beratungstermin in meiner Kanzlei keine zusätzlichen Kosten!
In einem
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Thema.
Online-Rechtsberatung – Kostenvoranschlag unverbindlich

Wollen Sie auch andere Fragen im Zusammenhang mit Trennung/Scheidungsfolgen klären - kein Problem!
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Welche Informationen könnten jetzt noch interessant sein?
Erstberatungskonzept der Aachener Kanzlei für Familienrecht
Beratung via email zum Pauschalpreis
WebAkte - verschlüsselt kommunizieren
Ich kann mir keinen Anwalt leisten

Informieren Sie sich über unser Erstberatungs-Konzept und die Möglichkeit der Online-Beratung zum Pauschalpreis. Bei Fragen oder Terminwünschen erreichen Sie das Sekretariat der Kanzlei Montags bis Donnerstags von 9-17 Uhr und Freitags von 9-15 Uhr unter Telefon: +49 241 5152657 sowie unter sekretariat(at)mainz-kwasniok.de.
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Diese Seiten wurden von mir zuletzt aktualisiert am 5.5.2012
Wichtige Urteile
Zum Ehegattenunterhalt:
OLG Düsseldorf 07.11.2011 zur Erwerbsobliegenheit bei Grundschulkindern und 12jährigen +++ BGH 13.7.2011: Betreuungsunterhalt lebt wieder auf, wenn nacheheliche Beziehung beendet wird +++BGH 2.3.2011 zur fehlenden Erwerbsminderungsrente +++ BGH 16.2.2011 zu ehebedingten Nachteilen +++ BVerfG 25.1.2011 zur Berechnung bei Ex-Frau und Ehefrau: Dreiteilungsmethode verfassungswidrig +++ BGH 22.11.2010 stärkt Hausfrauen-Ansprüche +++ BGH 20.10.2010 zu ehebedingten Nachteilen +++ BGH 29.9.2010 zur Abänderung / Befristung von Ehegattenunterhalt +++ BGH 15.9.2010 zur Abschaffung des Altersphasenmodells +++ OLG Düsseldorf 7.7.2010 zur Verwirkung wg. Verschweigens von Einkünften +++ OLG Köln 12.1.2010 zur Sättigungsgrenze +++ BGH 18.11.2009 zur Unterhaltsberechnung bei Zweitehe +++
Denkanstoss für Sie:
Es war einmal ein Mann, der kroch auf den Knien um eine Straßenlaterne und suchte im Lichtkreis seinen Schlüssel. „Wo haben Sie ihn denn verloren?“, fragte ein Passant. Der Mann antwortete: „Dort hinten in der dunklen Gasse.“ – „Und warum suchen Sie dann hier?“ – „Weil es hier hell ist“, antwortete der Mann.
Sie haben Streit mit jemandem. Und Sie suchen eine Entscheidung in einer Auseinandersetzung mit allen bekannten Mitteln, vielleicht in einem Gerichtsverfahren – wie der Mann seine Schlüssel im hellen Lichtkegel sucht. Lassen Sie sich helfen, die Lösung im Dunkeln zu finden: mit Mediation.
Besprechungsbedarf? Erstberatungstermin? Online-Beratung?
Wenn Sie auf meiner Homepage etwas gesucht haben, benötigen Sie vielleicht noch meine Hilfe. Was kann ich für Sie tun? Informieren Sie sich über unser Erstberatungs-Konzept und die Möglichkeit der Online-Beratung zum Pauschalpreis.
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Neu auf dieser Website:
22.3.2012: EGMR weist Anfechtungsklagen leiblicher Väter ab
5.1.2012: Änderungen für Familien
31.12.2011: Düsseldorfer Tabelle 2012
11.11.2011: Kuckuckskind
16.10.2011: Nachscheidungsunterhalt
13.10.2011: Abänderung alter Eheverträge
12.10.2011: Ansprüche nach Scheitern einer nichtehelichen Beziehung
27.9.2011: EGMR stärkt erneut leibliche Väter
12.9.2011: Rolle des RA im Umgangsverfahren
9.9.2011: Urteile zum Elternunterhalt
8.9.2011: Unternehmer-Ehe (Handelsblatt-Interview)
7.9.2011: Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich
1.9.2011: Wechselmodell und Schülerfahrtkosten
1.9.2011: VBL geht in Beschwerde gegen schuldrechtlichen Ausgleich
27.7.2011: WebAkte - verschlüsselt kommunizieren
25.7.2011: BFH erkennt Prozeßkosten als absetzbar an
17.6.2011: Neue Liebe als Verwirkungsgrund
24.5.2011: Hartz IV und Umgang
12.5.2011: Wechselmodell-Entscheidung OLG Düsseldorf v. 14.3.2011
11.5.2011: Das familiengerichtliche Verfahren (FamFG)
27.3.2011: Betreuerkosten im Elternunterhalt
22.3.2011: FAQ zum Versorgungsausgleich
16.3.2011: Zugewinn und Selbständigkeit
14.2.2011: BVerfG zur Dreiteilungsmethode
26.1.2011: Ehetypen und Ehevertragstypen
26.1.2011: Hilfe, mein Kind wird im familiengerichtlichen Verfahren angehört!
24.1.2011: Konfliktlösungsstrategien, Das Eisberg-Modell in der Kommunikation
23.1.2011: Erbrecht vollständig neu bearbeitet
11.1.2011: Elternunterhalt: Verwirkung, Schonvermögen
10.1.2011: Kostenfreie Informationsgespräche über Mediation nach § 135 FamFG
8.1.2011: Elterngeld - Änderungen zum Januar 2011
6.1.2011: Auslandaufenthalt und Kindesunterhalt, Hausrat
2.1.2011: Hier geht`s zur Familienrecht-Suchmaschine...
31.12.2010: Alleinerziehend,Selbstbehalte der DT 2011 nur vorläufig
30.12.2010: Residenzmodell, Wechselmodell, Nestmodell, Elternvereinbarungen
29.12.2010: Hauskredit
8.11.2010 bis 28.12.2010: die komplette Homepage neu gestaltet, ab jetzt alles täglich frisch
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