Was kann ich als Anwältin für Sie in der Mediation tun?
Sie möchten mich gern als Ihre Anwältin haben - aber Sie möchten sich auch den Weg in eine Mediation nicht verschliessen?
Beides kann ich Ihnen nicht bieten - aber es gibt eine gute andere Möglichkeit:
1. Wir starten mit einer Erstberatung, in der Sie sich komplett über Ihre rechtliche Situation, Ihre Verhandlungsposition und den Spielraum informieren.
2. Sie beginnen mit Ihrem Partner eine Mediation bei einem anderen Mediator, den ich Ihnen gern empfehle.
3. Zwischen den Sitzungen, mindestens aber vor Abschluss verbindlicher Vereinbarungen stehe ich Ihnen jederzeit beratend zur Verfügung. Ich trete nicht "nach aussen" auf, schreibe keine konflikttreibenden Briefe. Ich nennen dies gern "Coaching". Ich rechne diese Leistung nicht nach Streitwert, sondern nach Zeit ab.
4. Mündet die Mediation in eine unstreitige Scheidung, kann ich Sie auch dort vertreten.
Spart die Mediation mir einen Anwalt?
Ich meine nein - die ausführliche Begründung dazu finden Sie weiter unten. Dennoch: die Mediation spart Ihnen Anwaltskosten! Ohne Mediation kommen Sie recht bald in die Situation, dass die beiderseitigen Anwälte einander Briefe schreiben müssen. Dadurch entsteht eine "Geschäftsgebühr" nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die ist vom Streitwert (Gegenstandswert) abhängig. Geht es Ihnen um viel, wird die Anwaltstätigkeit entsprechend viel kosten. Anders in der mediationsbegleitenden Beratung: Der Anwalt hält sich im Hintergrund, bekommt keinen Auftrag für Schriftverkehr und rechnet daher nur Beratung ab. Bei vielen Anwälten können Sie verhandeln, dass dann nach Zeitaufwand abgerechnet wird statt nach Streitwert! Im Ergebnis ist Mediation + Beratungsanwalt + Notarvertrag bestimmt preiswerter als Anwaltsbriefe + gerichtliche Klärung!
Warum braucht man zusätzlich zum Mediator noch Anwälte?
Die rechtliche Beratung beider Parteien vor oder während der Mediationsverhandlungen ist wichtig für ein nachhaltiges korrektes Ergebnis!
Wer daran spart, spart am falschen Ende.
„Die Rolle des Rechts" sollte in jeder Mediation mit den Parteien verhandelt werden. Oft ist das Ergebnis, dass der rechtliche Maßstab nur einer unter mehreren möglichen ist und durchaus relativ zu den eigenen Gerechtigkeitsvorstellungen gesehen werden kann.
Jedoch lebt unsere Gesellschaft nicht im rechtsfreien Raum. Um verantwortlich verzichten zu können, muss man abschätzen
können, worauf man verzichtet - zumindest wissen, dass man verzichtet. Insbesondere für den Fall des Scheiterns der Mediation bzw. um sich mit einem Abbruchgedanken auseinandersetzen zu können, muss man wissen, was die rechtliche Alternative ist.
Um in einer Mediation verhandeln zu können, muß jeder Klient
seinen persönlichen Verhandlungsspielraum kennen:
• Er muss die Information haben, welche Ansprüche er im Falle eines gerichtlichen Verfahrens minimal oder maximal
durchsetzen kann, um den worst-case des Scheiterns der Mediation zu überblicken (auch, um zu wissen, wie erpressbar man durch
Abbruchsdrohungen des Anderen ist).
• Er muss die üblichen rechtlich relevanten Argumente kennen, um diese möglicherweise in die Verhandlung einzubringen.
• Er muss den gesamten Regelungsbedarf seiner Situation kennen, um auf die Vollständigkeit der Themensammlung in der
Mediation zu achten.
• Er muss einschätzen können, wo die Möglichkeiten und Grenzen eines gerichtlichen Verfahrens liegen, um die Vorteile des Mediationsverfahrens erkennen zu
können.
• Er muss die Angebote, die sein Gegenüber ihm macht, am rechtlichen Anspruch messen können, um ein Entgegenkommen wertschätzen zu können.
• Er muß sein Prozeßrisiko kennen, also die zu erwartenden Kosten, mit welcher Dauer des
Verfahrens zu rechnen ist und welche persönliche Belastung damit verbunden ist.
• Er darf nicht nach erfolgreicher Mediation zusätzliche (zufällige) Informationen erhalten, bei deren Kenntnis er das Ergebnis so nicht verhandelt hätte (Rechtsirrtum).
Diese Informationen erhält er nur in einer parteilichen anwaltlichen Beratung ohne Anwesenheit des Anderen.
Wer sich „verträgt" - und das ist ja das Ziel der Mediation - muß aufgeklärt sein darüber, was ihm von Rechts wegen zusteht. „Vertragen" heißt nämlich: gegenseitig Verzicht zu üben, Kompromisse zu
schließen, die auch in der Zukunft tragfähig sind.
Ein Nichtwissen oder Halbwissen verdankter Verzicht hat jedoch gerade keine Zukunftsperspektive, vor allem dann nicht, wenn dies vom besser informierten Verhandlungspartner noch manipulativ oder taktisch ausgenutzt wird.
Dies zeigt und rächt sich spätestens dann, wenn der Verzichtende nach Unterschrift unter seine Einigung aufgeklärt wird. Das Wiederaufflammen des Konflikts ist dann geradezu vorprogrammiert. Und selbst wenn er „offiziell" nicht wieder aufgenommen wird, bleibt die Erkenntnis, aus Unkenntnis benachteiligt worden zu sein. Das Verhältnis zum Verhandlungspartner ist endgültig vergiftet, die Einstellung zur Mediation wird nachhaltig negativ sein.
Es gibt zwar über Rechtsanwälte das Vorurteil, dass diese Konflikttreiber seien. Man denkt, dass Anwäte umso mehr verdienen, desto mehr Öl sie ins Feuer gießen. Daraus beruht die Befürchtung, daß Anwälte die Bemühungen um eine friedliche Lösung torpedieren. Aber: Es gibt sehr unterschiedliche Grundhaltungen in der Berufsausübung. Jeder Anwalt erarbeitet sich einen gewissen Ruf und besetzt damit einen bestimmten Markt von Mandaten. Gerade im Bereich des Familienrechts haben sich viele Anwälte inzwischen einer lösungsorientierten Arbeitsweise verschrieben.
Geeignet als solche im Hintergrund beratende Anwälte sind diejenigen, die eine positive Grundeinstellung zur Mediation haben, die die Eigenarten des Mediationsverfahrens kennen - am besten eine eigene Mediationsausbildung haben. Bei ihnen weiß man, daß sie Respekt vor den Erwägungen haben, die in einer Mediation wichtig sind, aber rechtlich nicht relevant wären.
Mediation kann nicht den Hauptzweck haben, Geld zu sparen - mit der Haltung verkauft man Mediation unter Wert.
Welche Informationen könnten jetzt noch passen?
Allgemeine Informationen über Mediation
Wann zahlt die Rechtsschutzversicherung für Mediation?
Konflikttyptest: Ist Mediation das richtige für uns?
Wie bekommt man einen Termin zur Mediation?
Allgemeine Informationen über Kosten

Gern stehe ich Ihnen als Beratungsanwältin für eine Mediation zur Verfügung. Zur Terminvereinbarung rufen Sie uns an unter 0241 5152657, schreiben eine email an info(at)kanzlei-mainz.de oder nutzen unser Kontaktformular.
Hier zu Recht finden:
Noch unschlüssig ....
Informieren Sie sich hier:
Mal vorbeikommen ...
Termine mit mir gibt`s nur nach Vereinbarung. Mein Sekretariat ist für Sie Mo-Do 9-17 Uhr und Fr 9-15 Uhr erreichbar.
Tel. 0241 5152657
Mich finden...
Lieber e-mailen...
Anfragen an das Sekretariat (Terminwünsche etc.):
sekretariat(at)mainz-kwasniok.de
Direkte mail an die Rechtsanwältin (Rechtsfragen):
Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.
... oder Online-Beratung
Fragebogen anfordern...
können Sie hier.
Gibt`s was Neues ?

Diese Seiten wurden von mir zuletzt aktualisiert am 5.5.2012
Wichtige Urteile
Zum Ehegattenunterhalt:
OLG Düsseldorf 07.11.2011 zur Erwerbsobliegenheit bei Grundschulkindern und 12jährigen +++ BGH 13.7.2011: Betreuungsunterhalt lebt wieder auf, wenn nacheheliche Beziehung beendet wird +++BGH 2.3.2011 zur fehlenden Erwerbsminderungsrente +++ BGH 16.2.2011 zu ehebedingten Nachteilen +++ BVerfG 25.1.2011 zur Berechnung bei Ex-Frau und Ehefrau: Dreiteilungsmethode verfassungswidrig +++ BGH 22.11.2010 stärkt Hausfrauen-Ansprüche +++ BGH 20.10.2010 zu ehebedingten Nachteilen +++ BGH 29.9.2010 zur Abänderung / Befristung von Ehegattenunterhalt +++ BGH 15.9.2010 zur Abschaffung des Altersphasenmodells +++ OLG Düsseldorf 7.7.2010 zur Verwirkung wg. Verschweigens von Einkünften +++ OLG Köln 12.1.2010 zur Sättigungsgrenze +++ BGH 18.11.2009 zur Unterhaltsberechnung bei Zweitehe +++
Denkanstoss für Sie:
Es war einmal ein Mann, der kroch auf den Knien um eine Straßenlaterne und suchte im Lichtkreis seinen Schlüssel. „Wo haben Sie ihn denn verloren?“, fragte ein Passant. Der Mann antwortete: „Dort hinten in der dunklen Gasse.“ – „Und warum suchen Sie dann hier?“ – „Weil es hier hell ist“, antwortete der Mann.
Sie haben Streit mit jemandem. Und Sie suchen eine Entscheidung in einer Auseinandersetzung mit allen bekannten Mitteln, vielleicht in einem Gerichtsverfahren – wie der Mann seine Schlüssel im hellen Lichtkegel sucht. Lassen Sie sich helfen, die Lösung im Dunkeln zu finden: mit Mediation.
Besprechungsbedarf? Erstberatungstermin? Online-Beratung?
Wenn Sie auf meiner Homepage etwas gesucht haben, benötigen Sie vielleicht noch meine Hilfe. Was kann ich für Sie tun? Informieren Sie sich über unser Erstberatungs-Konzept und die Möglichkeit der Online-Beratung zum Pauschalpreis.
Bei Fragen oder Terminwünschen erreichen Sie das Sekretariat der Kanzlei Montags bis Donnerstags von 9-17 Uhr und Freitags von 9-15 Uhr unter Telefon: +49 241 5152657 sowie unter sekretariat(at)mainz-kwasniok.de.
Sie haben genug Informationen gelesen und wollen jetzt Ihren Fragebogen für die Erstberatung anfordern? HIER
Zufrieden? Weitersagen!
Wie schön, dass Sie hier sind. Sagen Sie es weiter, wenn Ihnen die Informationen geholfen haben! Sie finden dazu im Fuß der Seite eine per email zu bedienende Funktion "Diese Seite weiterempfehlen" und den facebook-button "gefällt mir". Oder Sie schreiben mir ins Gästebuch.
Neu auf dieser Website:
22.3.2012: EGMR weist Anfechtungsklagen leiblicher Väter ab
5.1.2012: Änderungen für Familien
31.12.2011: Düsseldorfer Tabelle 2012
11.11.2011: Kuckuckskind
16.10.2011: Nachscheidungsunterhalt
13.10.2011: Abänderung alter Eheverträge
12.10.2011: Ansprüche nach Scheitern einer nichtehelichen Beziehung
27.9.2011: EGMR stärkt erneut leibliche Väter
12.9.2011: Rolle des RA im Umgangsverfahren
9.9.2011: Urteile zum Elternunterhalt
8.9.2011: Unternehmer-Ehe (Handelsblatt-Interview)
7.9.2011: Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich
1.9.2011: Wechselmodell und Schülerfahrtkosten
1.9.2011: VBL geht in Beschwerde gegen schuldrechtlichen Ausgleich
27.7.2011: WebAkte - verschlüsselt kommunizieren
25.7.2011: BFH erkennt Prozeßkosten als absetzbar an
17.6.2011: Neue Liebe als Verwirkungsgrund
24.5.2011: Hartz IV und Umgang
12.5.2011: Wechselmodell-Entscheidung OLG Düsseldorf v. 14.3.2011
11.5.2011: Das familiengerichtliche Verfahren (FamFG)
27.3.2011: Betreuerkosten im Elternunterhalt
22.3.2011: FAQ zum Versorgungsausgleich
16.3.2011: Zugewinn und Selbständigkeit
14.2.2011: BVerfG zur Dreiteilungsmethode
26.1.2011: Ehetypen und Ehevertragstypen
26.1.2011: Hilfe, mein Kind wird im familiengerichtlichen Verfahren angehört!
24.1.2011: Konfliktlösungsstrategien, Das Eisberg-Modell in der Kommunikation
23.1.2011: Erbrecht vollständig neu bearbeitet
11.1.2011: Elternunterhalt: Verwirkung, Schonvermögen
10.1.2011: Kostenfreie Informationsgespräche über Mediation nach § 135 FamFG
8.1.2011: Elterngeld - Änderungen zum Januar 2011
6.1.2011: Auslandaufenthalt und Kindesunterhalt, Hausrat
2.1.2011: Hier geht`s zur Familienrecht-Suchmaschine...
31.12.2010: Alleinerziehend,Selbstbehalte der DT 2011 nur vorläufig
30.12.2010: Residenzmodell, Wechselmodell, Nestmodell, Elternvereinbarungen
29.12.2010: Hauskredit
8.11.2010 bis 28.12.2010: die komplette Homepage neu gestaltet, ab jetzt alles täglich frisch
Sie haben genug Informationen gelesen und wollen jetzt Ihren Fragebogen anfordern? HIER
