Was kann ich als Anwältin für Sie in der Mediation tun?

Sie möchten mich gern als Ihre Anwältin haben - aber Sie möchten sich auch den Weg in eine Mediation nicht verschliessen?

Beides kann ich Ihnen nicht bieten - aber es gibt eine gute andere Möglichkeit:

1. Wir starten mit einer Erstberatung, in der Sie sich komplett über Ihre rechtliche Situation, Ihre Verhandlungsposition und den Spielraum informieren.

2. Sie beginnen mit Ihrem Partner eine Mediation bei einem anderen Mediator, den ich Ihnen gern empfehle.

3. Zwischen den Sitzungen, mindestens aber vor Abschluss verbindlicher Vereinbarungen stehe ich Ihnen jederzeit beratend zur Verfügung. Ich trete nicht "nach aussen" auf, schreibe keine konflikttreibenden Briefe. Ich nennen dies gern "Coaching". Ich rechne diese Leistung nicht nach Streitwert, sondern nach Zeit ab.

4. Mündet die Mediation in eine unstreitige Scheidung, kann ich Sie auch dort vertreten.

Spart die Mediation mir einen Anwalt?

Ich meine nein - die ausführliche Begründung dazu finden Sie weiter unten. Dennoch: die Mediation spart Ihnen Anwaltskosten! Ohne Mediation kommen Sie recht bald in die Situation, dass die beiderseitigen Anwälte einander Briefe schreiben müssen. Dadurch entsteht eine "Geschäftsgebühr" nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die ist vom Streitwert (Gegenstandswert) abhängig. Geht es Ihnen um viel, wird die Anwaltstätigkeit entsprechend viel kosten. Anders in der mediationsbegleitenden Beratung: Der Anwalt hält sich im Hintergrund, bekommt keinen Auftrag für Schriftverkehr und rechnet daher nur Beratung ab. Bei vielen Anwälten können Sie verhandeln, dass dann nach Zeitaufwand abgerechnet wird statt nach Streitwert! Im Ergebnis ist Mediation + Beratungsanwalt + Notarvertrag bestimmt preiswerter als Anwaltsbriefe + gerichtliche Klärung!

Warum braucht man zusätzlich zum Mediator noch Anwälte?

Die rechtliche Beratung beider Parteien vor oder während der Mediationsverhandlungen ist wichtig für ein nachhaltiges korrektes Ergebnis!

Wer daran spart, spart am falschen Ende.

Die Rolle des Rechts" sollte in jeder Mediation mit den Parteien verhandelt werden. Oft ist das Ergebnis, dass der rechtliche Maßstab nur einer unter mehreren möglichen ist und durchaus relativ zu den eigenen Gerechtigkeitsvorstellungen gesehen werden kann.
Jedoch lebt unsere Gesellschaft nicht im rechtsfreien Raum. Um verantwortlich verzichten zu können, muss man abschätzen können, worauf man verzichtet - zumindest wissen, dass man verzichtet. Insbesondere für den Fall des Scheiterns der Mediation bzw. um sich mit einem Abbruchgedanken auseinandersetzen zu können, muss man wissen, was die rechtliche Alternative ist.

 

Um in einer Mediation verhandeln zu können, muß jeder Klient

seinen persönlichen Verhandlungsspielraum kennen:

• Er muss die Information haben, welche Ansprüche er im Falle eines gerichtlichen Verfahrens minimal oder maximal durchsetzen kann, um den worst-case des Scheiterns der Mediation zu überblicken (auch, um zu wissen, wie erpressbar man durch Abbruchsdrohungen des Anderen ist).
• Er muss die üblichen rechtlich relevanten Argumente kennen, um diese möglicherweise in die Verhandlung einzubringen.
• Er muss den gesamten Regelungsbedarf seiner Situation kennen, um auf die Vollständigkeit der Themensammlung in der Mediation zu achten.
• Er muss einschätzen können, wo die Möglichkeiten und Grenzen eines gerichtlichen Verfahrens liegen, um die Vorteile des Mediationsverfahrens erkennen zu können.
• Er muss die Angebote, die sein Gegenüber ihm macht, am rechtlichen Anspruch messen können, um ein Entgegenkommen wertschätzen zu können.
• Er muß sein Prozeßrisiko kennen, also die zu erwartenden Kosten, mit welcher Dauer des Verfahrens zu rechnen ist und welche persönliche Belastung damit verbunden ist.
• Er darf nicht nach erfolgreicher Mediation zusätzliche (zufällige) Informationen erhalten, bei deren Kenntnis er das Ergebnis so nicht verhandelt hätte (Rechtsirrtum).

 

Diese Informationen erhält er nur in einer parteilichen anwaltlichen Beratung ohne Anwesenheit des Anderen.
Wer sich „verträgt" - und das ist ja das Ziel der Mediation - muß aufgeklärt sein darüber, was ihm von Rechts wegen zusteht. „Vertragen" heißt nämlich: gegenseitig Verzicht zu üben, Kompromisse zu schließen, die auch in der Zukunft tragfähig sind.

Ein Nichtwissen oder Halbwissen verdankter Verzicht hat jedoch gerade keine Zukunftsperspektive, vor allem dann nicht, wenn dies vom besser informierten Verhandlungspartner noch manipulativ oder taktisch ausgenutzt wird.

Dies zeigt und rächt sich spätestens dann, wenn der Verzichtende nach Unterschrift unter seine Einigung aufgeklärt wird. Das Wiederaufflammen des Konflikts ist dann geradezu vorprogrammiert. Und selbst wenn er „offiziell" nicht wieder aufgenommen wird, bleibt die Erkenntnis, aus Unkenntnis benachteiligt worden zu sein. Das Verhältnis zum Verhandlungspartner ist endgültig vergiftet, die Einstellung zur Mediation wird nachhaltig negativ sein.

Es gibt zwar über Rechtsanwälte das Vorurteil, dass diese Konflikttreiber seien. Man denkt, dass Anwäte umso mehr verdienen, desto mehr Öl sie ins Feuer gießen. Daraus beruht die Befürchtung, daß Anwälte die Bemühungen um eine friedliche Lösung torpedieren. Aber: Es gibt sehr unterschiedliche Grundhaltungen in der Berufsausübung. Jeder Anwalt erarbeitet sich einen gewissen Ruf und besetzt damit einen bestimmten Markt von Mandaten. Gerade im Bereich des Familienrechts haben sich viele Anwälte inzwischen einer lösungsorientierten Arbeitsweise verschrieben.

Geeignet als solche im Hintergrund beratende Anwälte sind diejenigen, die eine positive Grundeinstellung zur Mediation haben, die die Eigenarten des Mediationsverfahrens kennen - am besten eine eigene Mediationsausbildung haben. Bei ihnen weiß man, daß sie Respekt vor den Erwägungen haben, die in einer Mediation wichtig sind, aber rechtlich nicht relevant wären.

 

Mediation kann nicht den Hauptzweck haben, Geld zu sparen - mit der Haltung verkauft man Mediation unter Wert.

Welche Informationen könnten jetzt noch passen?

Gern stehe ich Ihnen als Beratungsanwältin für eine Mediation zur Verfügung. Zur Terminvereinbarung rufen Sie uns an unter 0241 5152657, schreiben eine email an info(at)kanzlei-mainz.de oder nutzen unser Kontaktformular.

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Diese Seiten wurden von mir zuletzt aktualisiert am 5.5.2012

 

Wichtige Urteile

Denkanstoss für Sie:

Es war einmal ein Mann, der kroch auf den Knien um eine Straßenlaterne und suchte im Lichtkreis seinen Schlüssel. „Wo haben Sie ihn denn verloren?“, fragte ein Passant.  Der Mann antwortete: „Dort hinten in der dunklen Gasse.“ – „Und warum suchen Sie dann hier?“ – „Weil es hier hell ist“, antwortete der Mann.

Sie haben Streit mit jemandem. Und Sie suchen eine Entscheidung in einer Auseinandersetzung mit allen bekannten Mitteln, vielleicht in einem Gerichtsverfahren – wie der Mann seine Schlüssel im hellen Lichtkegel sucht. Lassen Sie sich helfen, die Lösung im Dunkeln zu finden: mit Mediation.

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