Urteil zum Kindergeldanspruch in zwei Ländern
Der EuGH entschied am 14. Oktober 2010 über die Höhe des Kindergelds bei kumulierenden Ansprüchen (C-16/09).
Im Ausgangsverfahren ging es
um die Weigerung deutscher Behörden, der in Deutschland lebenden Mutter zweier Kinder das Kindergeld in voller Höhe zu gewähren. Die Mutter ist von dem Vater der
Kinder geschieden, dieser arbeitet in der Schweiz. Gem. Art. 10 der Verordnung Nr. 574/72 ruht der Anspruch auf Familienleistungen, die nach dem Recht eines Mitgliedstaates geschuldet werden, wenn während desselben Zeitraums für
dasselbe Familienmitglied Leistungen aufgrund der innerstaatlichen Rechts eines anderen Mitgliedstaates geschuldet werden (Antikumulierungsvorschrift). Laut EuGH setzt die Annahme einer
Kumulierung aber voraus, dass die Familienleistung dem Familienangehörigen nach dem Recht des Staates, in dem er arbeitet, auch wirklich geschuldet ist. Das bedeutet, dass dieser alle formellen und
materiellen Anspruchsvoraussetzungen erfüllen müsse, wozu auch ein Antrag auf Leistungsgewährung gehören könne. Im vorliegenden Fall hatte der Vater aber keinen Antrag
auf Gewährung des Kindergelds in der Schweiz gestellt. Der EuGH legt Art. 10 der Richtlinie so aus, dass ein (nicht von einer Versicherung, Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit
abhängiger) Leistungsanspruch nach dem Recht des Mitgliedsstaates, in dem der Elternteil mit den Kindern, für die diese Leistungen gewährt werden, wohnt, nicht teilweise ausgesetzt werden darf.
Das gelte, wenn, wie im Ausgangsverfahren, der frühere Ehegatte, der der andere Elternteil der Kinder ist, grundsätzlich einen Anspruch auf Familienleistungen hat, diese faktisch aber nicht bezieht, weil er keinen entsprechenden Antrag gestellt hat.

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Wichtige Urteile
Zum Ehegattenunterhalt:
OLG Düsseldorf 07.11.2011 zur Erwerbsobliegenheit bei Grundschulkindern und 12jährigen +++ BGH 13.7.2011: Betreuungsunterhalt lebt wieder auf, wenn nacheheliche Beziehung beendet wird +++BGH 2.3.2011 zur fehlenden Erwerbsminderungsrente +++ BGH 16.2.2011 zu ehebedingten Nachteilen +++ BVerfG 25.1.2011 zur Berechnung bei Ex-Frau und Ehefrau: Dreiteilungsmethode verfassungswidrig +++ BGH 22.11.2010 stärkt Hausfrauen-Ansprüche +++ BGH 20.10.2010 zu ehebedingten Nachteilen +++ BGH 29.9.2010 zur Abänderung / Befristung von Ehegattenunterhalt +++ BGH 15.9.2010 zur Abschaffung des Altersphasenmodells +++ OLG Düsseldorf 7.7.2010 zur Verwirkung wg. Verschweigens von Einkünften +++ OLG Köln 12.1.2010 zur Sättigungsgrenze +++ BGH 18.11.2009 zur Unterhaltsberechnung bei Zweitehe +++
Denkanstoss für Sie:
Es war einmal ein Mann, der kroch auf den Knien um eine Straßenlaterne und suchte im Lichtkreis seinen Schlüssel. „Wo haben Sie ihn denn verloren?“, fragte ein Passant. Der Mann antwortete: „Dort hinten in der dunklen Gasse.“ – „Und warum suchen Sie dann hier?“ – „Weil es hier hell ist“, antwortete der Mann.
Sie haben Streit mit jemandem. Und Sie suchen eine Entscheidung in einer Auseinandersetzung mit allen bekannten Mitteln, vielleicht in einem Gerichtsverfahren – wie der Mann seine Schlüssel im hellen Lichtkegel sucht. Lassen Sie sich helfen, die Lösung im Dunkeln zu finden: mit Mediation.
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30.12.2010: Residenzmodell, Wechselmodell, Nestmodell, Elternvereinbarungen
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