Nachher ist es zu spät

Der Tod kommt immer zu plötzlich, auch wenn der liebe Verwandte schon alt oder krank war. Nur allzu oft stellen die Hinterbliebenen fest, dass die Regelungen zu dürftig waren, was die Erbfolge angeht.

 

Mangelnde Rechtskenntnisse können ein Grund dafür sein, dass die vermeintlichen Erben gar keine sind, dass das Testament ungültig ist oder dass sich nett gemeinte Nachlassregelungen gar nicht umsetzen lassen.

Das haben wir nicht gewollt

Öfter noch aber gibt es gar keine Nachlassplanung, weil der Erblasser meinte, er habe dafür noch Zeit, und weil in der Familie zu große Scheu bestand, dieses Thema offen anzusprechen.

Dass aber der Tod des Verwandten eine große Familienkrise auslöst, das hat eigentlich niemand gewollt.
Die anwaltliche Beratung des Erblassers und das gemeinsame Gespräch mit den möglichen Erben bietet eine Chance, die Interessen aufzudecken und zu berücksichtigen, damit vorsorgend testiert werden kann.

Erbrecht verständlich - Broschüre vom DVEV hier herunterladen

Die Deutsche Gesellschaft für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV), deren Mitglied ich bin, hat eine Broschüre "Erbrecht verständlich" aufgelegt. Diese Broschüre wird Ihnen ein erbrechtliches Problembewußtsein vermitteln und die Hemmschwelle verringern, sich mit der eigenen Vermögensnachfolge auseinanderzusetzen. Dabei werden steuerliche Aspekte ebenso angesprochen wie die Notwendigkeit einer präzisen juristischen Gestaltung. Ein kostenloses Download der Broschüre "Erbrecht verständlich" der DVEV finden Sie hier:

DVEV
kostenloses Download "Erbrecht verständlich"
Erbrecht_Verstaendlich.pdf
PDF-Dokument [671.1 KB]

Was kostet der Anwalt im Erbrecht?

In all diesen Angelegenheiten helfe ich Ihnen auf Basis eines Zeithonorars statt mit RVG-Abrechnung nach dem Gegenstandswert.

Auch e-mail-Beratung ist möglich, klicken Sie dazu hier.

Chance zur Einigung mit Miterben: Mediation im Erbrecht

Wurde zur rechten Zeit versäumt, eine tragfähige Nachlassplanung zu erarbeiten, kann nachher Mediation noch helfen: Der Mediator kann den Mitgliedern einer Erbengemeinschaft helfen, eine einvernehmliche „Erbschaftsauseinandersetzung“ zu schaffen.

Das Tischtuch zwischen den Erben ist zerschnitten?

Ist der Streit schon so vertieft, dass das gemeinsame Verhandeln am runden Tisch undenkbar ist, helfe ich gerne als Anwältin bei der außergerichtlichen oder gerichtlichen Klärung.

Rechtzeitig vorsorgen !

Beispiele aus meinen erbrechtlichen Mediationen:

• In der Patchworkfamilie hat jeder Elternteil eigene Kinder, aber es gibt auch ein gemeinsames. Wer wieviel und mit wem gemeinsam erbt, wird ganz zufällig davon abhängen, in welcher Reihenfolge die Eheleute sterben. Ist das gewollt? Das kann man zu Lebzeiten sinnvoller regeln.

• Der Ehemann ist verstorben, die Witwe steht mangels Testament nun in Erbengemeinschaft mit den drei Töchtern. Die Frau möchte gerne im Haus bleiben, das ist ihr aber eigentlich zu groß und zu teuer. Eine der Töchter bietet an, mit ihrem Mann ins Haus der Mutter zu ziehen. Sie will in die Modernisierung investieren. Sollen die anderen Töchter abgefunden werden? Soll ein Pflegevertrag geschlossen werden? Was wird aus dem Haus, wenn die Mutter stirbt? - Gute Regelungen, mit denen alle einverstanden sind, sind jetzt wichtig, damit unter den Töchter keine Missgunst und Streit entfacht wird.

 

• Im Familienbetrieb arbeiten beide Kinder mit; der Sohn als Geschäftsführer, die Tochter im Büro.

Wie kann es weitergehen, wenn die Eltern sich aus dem Berufsleben zurückziehen wollen oder sterben? Nur wenn rechtzeitig die Betriebsnachfolge einvernehmlich geregelt ist, wird die Firma nicht darunter leiden.

Populäre Rechtsirrtümer im Erbrecht

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Und wenn man schon einmal dabei ist, sich mit so unangenehmen Dingen wie Sterben zu befassen, gehört zu einer umfassenden Vorsorgeplanung auch die Überlegung, wer einmal die eigenen Angelegenheiten regeln soll, wenn man alters- oder krankheitsbedingt dazu außerstande ist. Ehepartner oder Kinder haben nämlich kein gesetzliches Vertretungsrecht und mit der Bankvollmacht kann man keinen Antrag bei einer Krankenkasse stellen oder eine Wohnungsauflösung veranlassen.

Und schließlich kann man die Vorsorge noch abrunden mit einer Patientenverfügung, um den Angehörigen und behandelnden Ärzten einen Leitfaden an die Hand zu geben, welche Einstellung man zu lebensverkürzenden oder- verlängernden medizinischen Maßnahmen hat.

 

Bitte informieren Sie sich auf meiner Unterseite über Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.

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Diese Seiten wurden von mir zuletzt aktualisiert am 5.5.2012

 

Wichtige Urteile

Denkanstoss für Sie:

Es war einmal ein Mann, der kroch auf den Knien um eine Straßenlaterne und suchte im Lichtkreis seinen Schlüssel. „Wo haben Sie ihn denn verloren?“, fragte ein Passant.  Der Mann antwortete: „Dort hinten in der dunklen Gasse.“ – „Und warum suchen Sie dann hier?“ – „Weil es hier hell ist“, antwortete der Mann.

Sie haben Streit mit jemandem. Und Sie suchen eine Entscheidung in einer Auseinandersetzung mit allen bekannten Mitteln, vielleicht in einem Gerichtsverfahren – wie der Mann seine Schlüssel im hellen Lichtkegel sucht. Lassen Sie sich helfen, die Lösung im Dunkeln zu finden: mit Mediation.

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