Aachener Kanzlei für Familienrecht
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Nachher ist es zu spät

Der Tod kommt immer zu plötzlich, auch wenn der liebe Verwandte schon alt oder krank war. Nur allzu oft stellen die Hinterbliebenen fest, dass die Regelungen zu dürftig waren, was die Erbfolge angeht.

 

Mangelnde Rechtskenntnisse können ein Grund dafür sein, dass die vermeintlichen Erben gar keine sind, dass das Testament ungültig ist oder dass sich nett gemeinte Nachlassregelungen gar nicht umsetzen lassen.

Das haben wir nicht gewollt

Öfter noch aber gibt es gar keine Nachlassplanung, weil der Erblasser meinte, er habe dafür noch Zeit, und weil in der Familie zu große Scheu bestand, dieses Thema offen anzusprechen.

Dass aber der Tod des Verwandten eine große Familienkrise auslöst, das hat eigentlich niemand gewollt.
Die anwaltliche Beratung des Erblassers und das gemeinsame Gespräch mit den möglichen Erben bietet eine Chance, die Interessen aufzudecken und zu berücksichtigen, damit vorsorgend testiert werden kann.

"Mit warmen Händen vererben"

Gelegentlich haben Eltern den Wunsch, ihr Vermögen schon zu Lebzeiten an die Kinder zu verteilen.

 

Da lauern allerdings einige Risiken:

  1. Das beschenkte Kind ist verheiratet. Die Ehe wird geschieden. Über die Scheidung wandert evtl. geschenktes Geld zum Schwiegerkind ab, was im Nachhinein ärgerlich ist. Das geschieht insbesondere dann, wenn von dem geschenkten Geld ein Haus gekauft wurde, das im Grundbuch auf beide Ehegatten eingetragen ist.
  2. Das beschenkte Kind ist verheiratet. Es stirbt überraschend früh und hat ein Testament zugunsten seines Ehegatten gemacht. Oder es stirbt kinderlos, so dass der Ehegatte sowieso Alleinerbe ist. Das geschenkte Geld landet so beim Schwiegerkind und kann von diesem verbraucht werden. Das Schwiegerkind kann sogar neu heiraten und dieses Vermögen dann an den neuen Ehepartner vererben. Lieber hätten die Eltern gehabt, dass das Geschenk direkt in die nächste Generation (Enkel) fließt.
  3. Die Eltern haben nicht einkalkuliert, wie teuer ihr eigene Pflege im Alter wird oder welche Schicksalsschläge ihnen noch drohen. Sie kommen ins Heim. Wenn dann die Schenkung noch keine zehn Jahre her ist, fordert das Sozialamt die Schenkung ggf. zurück.
  4. Es gibt mehrere Kinder. Im Erbfall kann ein Kind sich ungerecht behandelt fühlen, wenn ein anderes vorher schon etwas geschenkt bekommen hatte. Manchmal gibt es dann sogar Ansprüche gegen den beschenkten Bruder/Schwester (Pflichtteilsergänzung), manchmal führt das auch „nur“ zur Zerrüttung des Geschwisterverhältnisses.

 

Im allgemeinen kann man sagen, dass der durchschnittliche Bürger extrem blauäugig und uninformiert das Thema Erbrecht ignoriert. Das betrifft auch Bevölkerungsschichten, wo nicht die Bildung das Hemmnis ist und wo auch hinreichend Masse da ist, um sich Gedanken zu machen. Es gibt eher einen psychologischen Grund, das Thema „auf die lange Bank“ zu schieben und sich damit nicht befassen zu wollen. Nur wer einmal im Bekannten- oder Verwandtenkreis miterlebt hat, wie schrecklich es für Hinterbliebene ist, wenn die Erbfolge nicht geregelt ist oder wenn die Regelung unbedacht zu Ungerechtigkeiten führt, der möchte für sich selbst bessere Vorsorge treffen.

Live in TV und Hörfunk zum Thema Erbrecht

 

 

 

 

 

 

Am 11.1.2017 ging es im WDR bei "daheim und unterwegs" um Erben und Vererben. Ich habe ein paar Grundzüge erklärt und Zuschauerfragen beantwortet. Die Beiträge können Sie sich noch in der Mediathek ansehen:

Martina Mainz-Kwasniok als regelmäßiger Live-Experte in der WDR-Servicezeit

Am 11.2.2015 war ich zu Gast in der WDR-Servicezeit im Fernsehen zum Thema "Vererben mit warmen Händen".

Am selben Abend stand ich im Hörfunkstudio bei WDR 2 und habe zwei Stunden lang Hörerfragen zum Erbrecht beantwortet.

Erbrecht verständlich - Broschüre vom DVEV hier herunterladen

Die Deutsche Gesellschaft für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV), deren Mitglied ich bin, hat eine Broschüre "Erbrecht verständlich" aufgelegt. Diese Broschüre wird Ihnen ein erbrechtliches Problembewußtsein vermitteln und die Hemmschwelle verringern, sich mit der eigenen Vermögensnachfolge auseinanderzusetzen. Dabei werden steuerliche Aspekte ebenso angesprochen wie die Notwendigkeit einer präzisen juristischen Gestaltung. Ein kostenloses Download der Broschüre "Erbrecht verständlich" der DVEV finden Sie hier:

DVEV
kostenloses Download "Erbrecht verständlich"
Erbrecht_Verstaendlich.pdf
PDF-Dokument [671.1 KB]

Was kostet der Anwalt im Erbrecht?

In all diesen Angelegenheiten helfe ich Ihnen auf Basis eines Zeithonorars statt mit RVG-Abrechnung nach dem Gegenstandswert.

Auch e-mail-Beratung ist möglich, klicken Sie dazu hier.

Chance zur Einigung mit Miterben: Mediation im Erbrecht

Wurde zur rechten Zeit versäumt, eine tragfähige Nachlassplanung zu erarbeiten, kann nachher Mediation noch helfen: Der Mediator kann den Mitgliedern einer Erbengemeinschaft helfen, eine einvernehmliche „Erbschaftsauseinandersetzung“ zu schaffen.

Das Tischtuch zwischen den Erben ist zerschnitten?

Ist der Streit schon so vertieft, dass das gemeinsame Verhandeln am runden Tisch undenkbar ist, helfe ich gerne als Anwältin bei der außergerichtlichen oder gerichtlichen Klärung.

Rechtzeitig vorsorgen !

Beispiele aus meinen erbrechtlichen Mediationen:

• In der Patchworkfamilie hat jeder Elternteil eigene Kinder, aber es gibt auch ein gemeinsames. Wer wieviel und mit wem gemeinsam erbt, wird ganz zufällig davon abhängen, in welcher Reihenfolge die Eheleute sterben. Ist das gewollt? Das kann man zu Lebzeiten sinnvoller regeln.

• Der Ehemann ist verstorben, die Witwe steht mangels Testament nun in Erbengemeinschaft mit den drei Töchtern. Die Frau möchte gerne im Haus bleiben, das ist ihr aber eigentlich zu groß und zu teuer. Eine der Töchter bietet an, mit ihrem Mann ins Haus der Mutter zu ziehen. Sie will in die Modernisierung investieren. Sollen die anderen Töchter abgefunden werden? Soll ein Pflegevertrag geschlossen werden? Was wird aus dem Haus, wenn die Mutter stirbt? - Gute Regelungen, mit denen alle einverstanden sind, sind jetzt wichtig, damit unter den Töchter keine Missgunst und Streit entfacht wird.

 

• Im Familienbetrieb arbeiten beide Kinder mit; der Sohn als Geschäftsführer, die Tochter im Büro.

Wie kann es weitergehen, wenn die Eltern sich aus dem Berufsleben zurückziehen wollen oder sterben? Nur wenn rechtzeitig die Betriebsnachfolge einvernehmlich geregelt ist, wird die Firma nicht darunter leiden.

Populäre Rechtsirrtümer im Erbrecht

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Und wenn man schon einmal dabei ist, sich mit so unangenehmen Dingen wie Sterben zu befassen, gehört zu einer umfassenden Vorsorgeplanung auch die Überlegung, wer einmal die eigenen Angelegenheiten regeln soll, wenn man alters- oder krankheitsbedingt dazu außerstande ist. Ehepartner oder Kinder haben nämlich kein gesetzliches Vertretungsrecht und mit der Bankvollmacht kann man keinen Antrag bei einer Krankenkasse stellen oder eine Wohnungsauflösung veranlassen.

Und schließlich kann man die Vorsorge noch abrunden mit einer Patientenverfügung, um den Angehörigen und behandelnden Ärzten einen Leitfaden an die Hand zu geben, welche Einstellung man zu lebensverkürzenden oder- verlängernden medizinischen Maßnahmen hat.

 

Bitte informieren Sie sich auf meiner Unterseite über Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.

Rechenschaftspflichten bei minderjährigen Erben

Hat ein Kind minderjährig von der Mutter geerbt, und hat sein Vater das Vermögen verwaltet, kann das Kind bei Volljährigkeit Auskunft und Rechenschaft vom Vater verlangen. Das bestätigte das OLG Koblenz mit Beschluss vom 26.11.2013 (11 UF 451/13).
Der Vater war nicht seiner Pflicht nachgekommen, sofort nach dem Tod der Kindesmutter das geerbte Vermögen dem Familiengericht durch ein detailliertes Verzeichnis mitzuteilen (§ 1640 BGB). Deswegen stellte das OLG Koblenz nun fest, dass dieser Anspruch später noch durch das dann volljährige Kind geltend gemacht werden kann. Zudem hat der Vater Rechenschaft darüber abzulegen, wie er den Nachlass verwaltet hat (§ 1698 BGB).

In all diesen Angelegenheiten helfe ich Ihnen auf Basis eines Zeithonorars unabhängig vom Gegenstandswert.

Welche Informationen könnten jetzt noch passen?

Haben Sie noch Fragen? Möchten Sie einen Termin vereinbaren? Informieren Sie sich über das Erstberatungs-Konzept und über die Möglichkeit der Online-Beratung zum Pauschalpreis. Rufen Sie die Aachener Kanzlei für Familienrecht an unter 0241 5152657, schreiben Sie an info(at)mainz-kwasniok.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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Aktualisiert zuletzt am 8.3.2018



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