Aachener Kanzlei für Familienrecht
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Einstiegsberatung in der Aachener Kanzlei für Familienrecht

Die meisten meiner Mandanten wollen "erstmal nur beraten werden".

Selbst wenn sie eigentlich mit einem konkreten Auftrag oder einer konkreten Fragestellung den Termin vereinbart haben, ergeben sich im Gespräch manchmal neue Erkenntnisse, durch die sie ihre Lage anders einschätzen als zuvor.

Die Bedeutung dieser Einstiegsberatung darf also nicht unterschätzt werden.

Esrt danach stellen wir die Weiche für unsere weitere Zusammenarbeit.

Was ist der Unterschied zu den 190-Euro-Erstberatungen?

Wichtig für Sie: Mein Mandanten-Fragebogen

 

Sie bekommen ihn vor unserem Termin zugeschickt. Er hilft Ihnen, Ihre Situation zunächst selbst zu strukturieren. Sie verschaffen sich Übersicht über die wirtschaftliche Situation - für manche Ehegatten ist es das erste Mal in der Ehe. Sie erkennen, worauf es dem Anwalt ankommen wird. Sie beschaffen sich in Ruhe alle nötigen Unterlagen und Informationen. Sie sind bestens vorbereitet, wenn Sie zu mir kommen. Der Fragebogen ist sehr detailliert, ich habe ihn in über zehn Jahren familienrechtlicher Praxis ständig weiterentwickelt. Es sind wirklich alle Fragen erheblich, auch wenn Sie das zunächst kaum glauben können.

 

Mit seiner Hilfe schaffen wir in der Erstberatung eine konkrete, individuelle Einschätzung Ihrer Lage und damit viel mehr als nur einen Überblick zum Einstieg.

Das, was Ihnen der Gesetzgeber mit den 190-Euro-Beratungen verschaffen wollte, nämlich einen knappen Rat, ob sich die Verfolgung Ihrer Interessen überhaupt lohnt, finden Sie auf meiner Homepage kostenlos.

Weiß ich vorher, was mich die Beratung in der Aachener Kanzlei für Familienrecht kosten wird?

Ja. Ich werbe nicht mit billigen Discount-Preisen - aber mit Transparenz. Wir schließen eine Vergütungsvereinbarung auf Basis eines Zeithonorars. Sie bekommen diese vor dem Termin zugeschickt. Sie wissen dann, was jede Minute meiner Zeit Ihnen wert sein sollte. Das erste Gespräch dauert bei einer umfassenden Beratung zu Trennung und Scheidung und deren Folgen bis zu anderthalb Stunden. Das ergibt also feste Kosten, die Ihnen vorher bekannt sind.

 

Sie selbst bestimmen danach, wie viel meiner Zeit Sie in Anspruch nehmen wollen, wie viele Nachfragen Sie haben, welche Berechnungen ich anstellen soll, welche Briefe schreiben  - und damit, was mein Rechtsrat Sie kostet. Aussergerichtliche Beratung und Schriftverkehr biete ich also völlig unabhängig vom Streitwert an.

 

Billig bin ich nicht. Aber preiswert.

 

Vor allem: Ich habe keinen "Gebührenanreiz", den Streitwert hoch zu treiben oder schnell ins gerichtliche Verfahren überzugehen. Beides sind ja Vorurteile, die man gegenüber Rechtsanwälten oft hört.

 

Meine Vergütungsvereinbarung ist so strukturiert, dass Ihre und meine Interessen deckungsgleich sind. Den besten Ertrag erziele ich z.B. bei scheidungswilligen Mandanten, wenn Sie sich außergerichtlich einigen (notarieller Trennungs- und Scheidungsfolgenvertrag) und eine unstreitige Scheidung abzuwickeln ist.

Was kostet ein Anwalt, wenn wir keine Vergütungsvereinbarung schliessen?

Dann gilt das RVG, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Der Anwalt bekommt dadurch feste Pauschalen, unabhängig vom wirklichen Aufwand. Dem Anwalt fehlt also der Vergütungs-Anreiz, für Sie viel Aufwand zu treiben. Beispiele für eine Pauschale, die schon durch das Abfassen eines einzigen Briefes (1,5-Geschäftsgebühr) entsteht, aber nicht mehr wird, wenn der Anwalt etliche Male hin- und-her schreibt:

  • Besuchsrecht:  382,58 €
  • Kindesunterhalt für 2 Kinder von je mtl. 327 €: Gebühr 837,76€
  • Ehegattenunterhalt von mtl. 650 €: Gebühr 837,76€
  • Zugewinnausgleichsforderung von 15.000 €: Gebühr 1.184,05€
  • Vermögensauseinandersetzung im Wert von 100.000 €: Gebühr 2.706,66€.

 

Das gesetzliche Gebührensystem erhält daher leider keinen Anreiz, viel Aufwand in den außergerichtlichen Schriftverkehr zu stecken. Erst eine Klageeinreichung oder Einigung löst weitere Gebühren für den Anwalt aus.

 

Das widerspricht meinem Arbeitsansatz.

Das dürfen Sie nun mit meinem Stundensatz vergleichen, der Ihnen vielleicht zuvor zu hoch vorkam.

 

Vergessen Sie aber bitte nicht: Die Aachener Kanzlei für Familienrecht ist kein Discounter mit Billigangeboten aller Art.

Hier gibt es nur Familienrecht, wie in einer Boutique.

Rechtsrat gibt es überall.

Kompetenz nicht.

Können Internet-Informationen die Erstberatung ersetzen?

Nein, ganz sicher nicht.

 

Aus der Fülle der Informationen über Gesetz und Rechtsprechung müssten Sie ja filtern, welche Argumente für Ihren konkreten Fall welches Gewicht haben. Sie müssten zugleich über das Verfahrensrecht und vor allem über Taktik Bescheid wissen. Am besten würden Sie also Jura studieren, das Rechtsreferendariat ableisten, noch das zweite Staatsexamen ablegen - und nach der Anschaffung von Fachliteratur für viele hundert Euro, 120 praktischen Fällen, einem theoretischen Kurs und weiteren Klausuren wüssten Sie dann genügend, um keinen Fehler zu machen.

 

Wer sich mit den kostenlosen Informationen aus dem Internet oder einem Taschenbuch aus der Buchhandlung zufrieden gibt, weiß gar nicht, wo es ihm fehlt.

Warum findet man hier so viele kostenlose Informationen?

Diese Homepage enthält auf über 200 Seiten umfangreiche familienrechtliche Informationen.

 

Warum stelle ich Ihnen mein Fachwissen unverbindlich und gratis zur Verfügung?

 

Weil ich mir Mandanten wünsche, die korrekt informiert sind, damit sie verantwortlich entscheiden können, womit Sie mich beauftragen wollen.

 

Ich möchte unter anderem mit verbreiteten Rechtsirrtümern aufräumen, die ein Störfaktor in meiner Beratung sind:

 

  • "Man kann sich mit einem gemeinsamen Anwalt scheiden lassen."
  • "Online-Scheidungen sind preiswerter."
  • "Anwälte verdienen umso mehr, je mehr sie schreiben."
  • "Wenn man bei Trennung sein Vermögen aufteilt, ist man quitt."
  • "Nach der Scheidung gibt es keinen Ehegattenunterhalt mehr."
  • "Wenn man sein Vermögen verschwinden lässt, schuldet man keinen Zugewinnausgleich."
  • "Wenn das Kind 14 Jahre alt ist, kann es selbst entscheiden."
  • "Ein Berliner Testament ist immer passend."

Erstberatung für pauschal 190 Euro?

Ja, das gibt es. 

 

Plus Mehrwertsteuer macht 226,10 € für Sie. Im Familienrecht jedoch läuft eine Erstberatung anders ab als in anderen Rechtsgebieten. Es geht ja selten (wie im Mietrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht ...) um eine konkrete umrissene Rechtsfrage, sondern um viele verschiedene Themen, die aus Anlaß der Ehekrise oder Trennung viele Fragen aufwerfen. Vergütungsrechtlich sind diese in "verschiedene Angelegenheiten" differenzierbar. Soll also "jede Angelegenheit" pauschal 190 Euro kosten? Das würde für den Mandanten unkalkulierbar und führt zu Unklarheit und Unzufriedenheit. Ich liebe Klarheit.

 

Die 190-Euro-Beratung gehört daher nicht zu meinem Angebot.

 

Als Alternative dazu biete ich meine Vergütungsvereinbarung an. Sie zahlen an mich genau für die Zeit, die Beratung dauert. Sie kennen meinen Stundensatz - Sie selbst haben also im Blick, wieviel meiner Zeit Ihnen Ihre Fragen wert sind. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich meinen Stundensatz nicht hier veröffentliche. Auf Nachfrage bekommen Sie meine Vergütungsvereinbarung gern zugeschickt.

 

In Fällen, in denen Sie nur eine Frage haben, die ich kurz und bündig beantworten kann, wird es also für Sie preiswerter als 190 Euro!

Zahlt eine Rechtsschutzversicherung?

Ja, eine Erstberatung, aus der sich kein weiterer Auftrag ergibt, wird häufig mit dem pauschalen Anteil von 226,10 € erstattet . Aber es gibt viele verschiedene Versicherungsverträge. Klären Sie dies also vorher mit Ihrem Versicherer, zumal Sie vielleicht eine Selbstbeteiligung vereinbart haben.

 

Sie haben übrigens gegenüber dem Versicherer das Recht auf freie Anwaltswahl.

Sie müssen nicht mit der Rechtsberatung durch einen Mitarbeiter der Versicherung oder einen Vertragsanwalt der Versicherung vorlieb nehmen.

 

Dies entschied der EuGH am 7. November 2013 in der Rechtssache C-442/12 gegen die DAS.

Wie läuft eine Einstiegsberatung ab?

Die Erfahrung zeigt, daß ein Besuch beim Anwalt in einer Familienkrise häufig eine emotionale Belastung ist. Umso wichtiger ist es, sich auf den Besuch gut vorzubereiten und Klarheit darüber zu gewinnen, welche Fragen jetzt wichtig sind und welche Informationen und Unterlagen Sie im Vorfeld noch benötigen. Dazu habe ich einen sehr umfangreichen Mandantenfragebogen entwickelt, den ich Ihnen vor dem ersten Termin zusende. Darin frage ich umfassend die Punkte ab, die typischerweise in einer Familiensache relevant sind oder werden. Auch wenn Sie im Augenblick noch nicht erkennen können, wozu all diese Details wichtig werden: Sie erwarten von mir eine qualifizierte spezielle Beratung - eben mehr als Sie hier sowieso gratis nachlesen konnten. Dazu benötige ich aber viele individuelle Informationen.

 

Sie dürfen davon ausgehen, daß ich mir für unser erstes Gespräch rund anderthalb Stunden Zeit nehme. Da Sie mich nach Zeit bezahlen, hat es für Sie Vorteile, die erste Beratung gut vorzubereiten.

 

Wir werden dann auch ansprechen, welche Kosten evtl. durch weitere Tätigkeit (Schriftverkehr, gerichtliche Verfahren) anfallen könnten.

Gemeinsamer Erstbesuch mit dem Ex-Partner?

Viele Ehegatten haben nach der Trennung den Wunsch, eine friedliche Lösung zu finden. Sie befürchten, dass die beiderseitige anwaltliche Beratung oder Vertretung einen Konflikt erzeugt oder aufputscht. Eine Lösung sehen sie im gemeinsamen Anwaltsbesuch.

Dem liegen jedoch Mißverständnisse zugrunde. Viele Mandanten denken, der Anwalt könnte nach Abwägung der beiderseitigen Argumente den einen richtigen Rechtsrat geben. Wenn er das täte, wäre er aber nicht Anwalt, sondern Entscheider, also Schiedsrichter. Das widerspricht dem Berufsbild des Anwaltes. Anwälte sind Parteivertreter. Ihre Aufgabe besteht darin, den Mandanten so zu beraten, dass er das für sich wirtschaftlich günstigste Ergebnis erzielen könnte. Ob der Mandant das dann durchsetzen möchte oder ob er Argumente seines Gegners vorwegnimmt, berücksichtigt und ihm entgegenkommt, entscheidet der Mandant, nicht der Anwalt.

 

Weil das so ist, ist eine gemeinsame Beratung von Ehegatten in einer Interessenkollision nicht nur unbrauchbar, sondern aus gutem Grund verboten. Ein Anwalt, der das nicht genau nimmt, um kein Mandat zu verlieren, macht sich des Parteiverrats strafbar und riskiert seine Zulassung.

 

Bitte erscheinen Sie also zum ersten Termin bei mir nicht unabgesprochen zu zweit. Danach können wir gern den anderen Partner einbeziehen und ein Gespräch führen. Es muss dem Anderen aber klar sein, wessen "Lied ich singe".

 

Alternativen sind Mediation oder Cooperative Praxis.

Typischer Klärungsbedarf bei Trennung

  • Wer bleibt in der Ehewohnung?
  • Wie sieht die Einnahmen- und Ausgabensituation insgesamt nach Trennung/ Scheidung aus (Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Kindergeld usw.)
  • Wie hoch darf die Miete nach einem Umzug sein, damit mein Leben insgesamt finanzierbar bleibt?    
  • Wer zahlt nach Trennung / Scheidung welche Verbindlichkeiten?
  • Welche Möglichkeiten der staatlichen Unterstützung habe ich? 
  • Wie wirkt sich die Änderung der Lohnsteuerklassen aus und ab wann?
  • Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat die Unterhaltsreform 2008 auf meine Zukunft?
  • Wie ist der zeitliche Ablauf?
  • Gibt es bestimmte taktische Ratschläge in meiner Situation?
  • Welche Regelungen betreffend die Kinder sind möglich und sinnvoll?
  • Was kann ich jetzt vorbereiten, welche Fehler darf ich jetzt nicht machen?
  • Wie hoch sind die Folgekosten für das Scheidungsverfahren?    
  • Kann ich mich außergerichtlich mit meinem Ehepartner einigen, um den Streitwert vor Gericht zu senken?    
  • Verliere ich mein eingesetztes Eigenkapital bei Verkauf unserer Immobilie?    
  • Ist meine Firma durch Zahlung des Zugewinnausgleichs in Gefahr?
  • Wie sieht meine Rentensituation nach der Scheidung aus?    

 

Diese Fragen werden in der Regel alle im Erstgespräch beantwortet, wenn Sie das Gespräch gut vorbereitet haben. 

Einen teuren Anwalt kann ich mir nicht leisten

Sollten Sie zu der Bevölkerungsgruppe gehören, die Anrecht auf einen Beratungshilfeschein hat (kleines Einkommen / keine Ersparnisse), besorgen Sie sich diesen bitte unbedingt vor unserem Termin bei dem Amtsgericht Ihres Wohnortes und achten bitte darauf, daß alle Themen, die Sie mit mir ansprechen wollen, auch ausdrücklich und konkret erwähnt sind (nicht bloß „Trennung/Scheidung" o.ä.). Mehr Informationen hierzu und ein Formular, mit dem Sie die Beratungshilfe beantragen können, finden Sie hier:

Antrag auf Beratungshilfe
Ausfüllen, Belege kopieren, zum örtlichen Amtsgericht gehen. Dort bekommen Sie den Berechtigungsschein als Garantie meiner Kostenübernahme durch den Staat.
Beratungshilfe.pdf
PDF-Dokument [51.6 KB]

Was kommt nach der ersten Beratung?

Das entscheiden Sie. Die Möglichkeiten:

  • Sie sind zunächst umfassend informiert. Es gibt keinen weiteren Handlungsbedarf. Ich kann die Akte schließen.
  • Sie verhandeln selbst mit Ihrem Ehegatten. Rückfragen an mich können Sie jederzeit per mail, Telefon oder im persönlichen Gespräch stellen. Das rechne ich nach Zeitaufwand ab.
  • Sie beauftragen mich, etwas zu berechnen, einen Brief zu schreiben, Verhandlungen mit der Gegenseite zu führen, einen gerichtlichen Antrag einzureichen oder sich gegen eine Klage zu verteidigen. Was das kostet, kalkulieren wir gemeinsam im Erstgespräch.

Egal, wie es weitergeht: Über jeden Schritt entscheiden Sie. Ich schreibe keine Briefe, die Sie nicht in Auftrag gegeben haben. Die Inhalte sprechen wir ab, zumeist sende ich Ihnen vorab einen Entwurf (als email) zu. Hinter mir können Sie sich nicht verstecken: Diesen Weg gehen wir zusammen!

 

Wenn Sie noch mehr über meine Arbeitsphilosophie wissen möchten, lesen Sie mein Qualitätsmanagement und den Kodex der Familienanwälte, nach dem ich arbeite.

Diese Website wird ab 2020 nicht mehr gepflegt und zieht allmählich auf die neue Seite der Kanzlei um. Besuchen Sie mich also auch dort auf www.familienrecht-aachen.de - mit einem Klick aufs Bild.

Ihr Kontakt zur Aachener Kanzlei für Familienrecht

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+492415152657

Mo-Do 9-17 Uhr und Fr 9-15 Uhr erreichen Sie das Sekretariat.

Dieses vermittelt auch Telefontermine für Mandanten.

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Ihre mails werden zeitnah beantwortet. Mails eignen sich auch gut für erste Anfragen.

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Rufen Sie uns an: 0241 5152657, schreiben Sie: sekretariat(at)mainz-kwasniok.de - oder nutzen Sie das Kontaktformular.

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Aktualisiert zuletzt am

9.1.2018

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