Das familiengerichtliche Verfahren (FamFG)

Das niedersächsische Familienministerium zusammen mit dem Justizministerium hat aus Anlaß der Einführung des FamFG eine 132-seitige Broschüre herausgegeben. Der Inhalt gilt bundesweit und richtet sich eher an die professionellen Akteure als an die Eltern selbst, bietet aber denen, die sich als Laie mit der Materie vertraut machen wollen, einen sehr umfassenden Einstieg. Dem ist nichts hinzuzufügen, daher biete ich Ihnen hier diese Broschüre zum Lesen und Herunterladen an.

 

Aus dem Einführungstext:

„Die vorliegende Broschüre soll dabei helfen, sich mit den Neuregelungen vertraut zu machen, und gleichzeitig gegenseitiges Verständnis für die jeweilige Sichtweise der professionellen Akteure wecken, denn die mit der Einführung des FamFG verbundenen Ziele können nur in Kooperation und im Verständnis einer gemeinsamen Verantwortung für das Wohl der betroffenen Kinder erreicht werden.

Die Darstellungen beschränken sich auf die für Kinder häufig besonders belastenden Verfahren wegen Trennung und Scheidung auf der einen und Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung auf der anderen Seite. Wenn Eltern sich trennen, stellt sich regelmäßig die Frage, wie Sorge- und Umgangsrecht für die gemeinsamen Kinder geregelt werden sollen. Können die Eltern sich hierüber nicht einigen, rufen sie ggf. das Familiengericht an. Die eingeleiteten Verfahren sind dann häufig von Konflikten auf der Elternebene bestimmt, was zu Verfahrensverzögerungen und –erschwernissen führen kann. In Verfahren wegen Trennung und Scheidung steht deshalb die Stärkung der  Selbststeuerungskompetenzen und der Einigungsfähigkeit der Beteiligten im Vordergrund.

Bei Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung geht es dagegen nicht in erster Linie darum, einen Konflikt zwischen den Eltern aufzulösen sondern vielmehr darum, eine bestehende oder drohende Gefährdung des Kindes so schnell und effektiv wie möglich abzuwenden.

Trotz dieser Unterschiede liegt den Neuregelungen des Verfahrens in Kindschaftssachen eine einheitliche Philosophie zugrunde: Im Vordergrund steht das – möglichst zeitnahe – Finden von kindeswohldienlichen Antworten, nicht die Entscheidung über Sieg und Niederlage der am gerichtlichen Verfahren Beteiligten."

Informationsschrift des Niedersächsischen Familienministerium und Justizministeriums
Das familiengerichtliche Verfahren
bei Trennung und Scheidung
und bei Verfahren wegen
Kindeswohlgefährdung.
Zu Aufgaben und Vorgehen
der professionellen Akteure
nach dem FamFG.
Familiengerichtliches_Verfahren_bei_Tren[...]
PDF-Dokument [2.3 MB]

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Diese Seiten wurden von mir zuletzt aktualisiert am 5.5.2012

 

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